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Aus dem Stadtarchiv - Wer 1820 Zollbeamter werden wollte, brauchte einen Bürgen

23.11.2017

„Haben Sie etwas zu deklarieren?“ Wir alle erinnern uns an diesen Satz, den wir zu hören bekamen, wenn wir aus Luxemburg einreisten. Die Zeiten, als Zollbeamte an der deutsch-luxemburgischen Grenze ihren Dienst versahen und als sie Ein- und Ausfuhr kontrollieren mussten, sind Gott sei Dank vorbei.
Für einen Einheimischen war das Amt des „Zollbeamten“ in der armen Zeit des 19. Jahrhunderts ein begehrter Beruf. Bewerber gab es viele, angenommen wurden wenige. Auch dann, wenn man endlich als Bewerber angenommen war, musste man noch eine wichtige Bedingung erfüllen: Der Bewerber musste vor Dienstantritt eine Bürgschaft stellen. Johann Michel Müntz war 1822 auserwählt worden, an der „Echternacher Brücke“ den Dienst als Zollbeamter anzutreten. Aber vorher musste er eine Bürgschaft über 200 Taler beibringen „für Sicherheit der Führung dieses seines Amtes“. Lange suchte Müntz einen Geldgeber, bis er schließlich bei dem Bauern Peter Poss aus Wintersdorf Gehör fand. Aber auch Poss hatte das Geld nicht bar. Er musste auf sein Wohnhaus in Wintersdorf, genannt Müllershaus, mit Scheune, Stall und Garten eine Hypothek aufnehmen. Der neu angestellte Zollbeamte trat sein Amt mit einer großen finanziellen Belastung an, denn dem Geldgeber musste er einen jährlichen Zins zahlen.

P.N.



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