Vergnügungssteuerpflicht in Bitburg
Seit dem 01. Oktober 2022 gibt es eine neue Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in Bitburg.
Mit den bereitgestellten Vordrucken können Sie Ihre Steuererklärung abgeben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Rathaus!
Mit den bereitgestellten Vordrucken können Sie Ihre Steuererklärung abgeben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner im Rathaus!