Stadt Bitburg


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Rathaus-Nachrichten, Redaktion

Auszug aus den Richtlinien für die Redaktionsarbeit bei den "Rathaus-Nachrichten“

Die Stadt Bitburg gibt die wöchentlich erscheinende Bürgerzeitung „Rathaus-Nachrichten“ heraus. Neben den dort abgedruckten amtlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen besteht auch für Vereine, Verbände, Kirchen und sonstige Einrichtungen die Möglichkeit zur Veröffentlichung ihrer Mitteilungen.

Redaktionsschluss zur Einreichung von Manuskripten ist grundsätzlich am Donnerstag einer jeden Woche um 10:00 Uhr bei der jeweiligen Verwaltung, soweit durch besondere Umstände (z.B. Feiertag) keine Vorverlegung erforderlich ist.

Die eingereichten Manuskripte dürfen einen bestimmten Umfang nicht überschreiten und maximal zwei Fotos enthalten.

Nachberichte sind ausnahmsweise möglich z.B. über Vereinsehrungen und personelle Nachrichten, jedoch nicht über den Ablauf von Veranstaltungen von z.B. Jahreshauptversammlungen. Gleichlautende Artikel werden grundsätzlich nur einmal abgedruckt, Veranstaltungshinweise auch zweimal.

Veranstaltungen außerhalb der Stadt Bitburg werden nur dann angenommen, wenn sie innerhalb des Eifelkreises Bitburg-Prüm stattfinden.

Da die Stadt Bitburg mit der Verbandsgemeinde Bitburger Land eine Kooperationsvereinbarung getroffen hat, können auf Wunsch auch besondere Artikel in der Rubrik "Aus der Stadt Bitburg" in der Bürgerzeitung der Verbandsgemeinde Bitburger Land erscheinen.

Parteien und Wählergruppen dürfen nur Termine und personelle Informationen einreichen.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind nur durch Absprache mit der jeweils zuständigen Redaktion möglich.

Die letztendliche Entscheidung über den Abdruck eines Manuskriptes, Textkürzungen und -änderungen obliegt der jeweils zuständigen Redaktion.


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Foto: Werner Krämer
Werner
Krämer
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