Information zur kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung in der Stadt Bitburg

Grundsätzlich kann die Übertragung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung von Kommunen ab 25.000 Einwohnern beim Innenministerium beantragt werden. Vorrangig antragsberechtigt ist im Eifelkreis die Kreisordnungsbehörde. Verzichtet der Kreis, dann könnte auch das Bitburger Ordnungsamt die Aufgabe übernehmen. Da die Stadt Bitburg aber weniger als 25.000 Einwohner hat, müsste eine Kooperation mit einer oder mehreren umliegenden Verbandsgemeinden erfolgen.

Zur Umsetzung müsste geschultes Personal eingestellt und eine entsprechende Logistik aufgebaut werden.

Die entsprechenden Informationen dazu hat das Ordnungsamt der Stadt zusammengetragen und dem Stadtrat bekanntgegeben.