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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Rewe/Aldi, Saarstraße und Änderung Flächennutzungsplan gehen in eine erneute Offenlage

22.6.2021

In seiner gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz am 16. Juni 2021 hat der Stadtrat der Stadt Bitburg den Entwurf des geänderten Bebauungsplanes gebilligt und einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bebauungsplan Bereich „Rewe-Aldi, Saarstraße“ sowohl mit der erneuten, dritten Beteiligung der Öffentlichkeit als auch mit einer erneuten, dritten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beauftragen. Im Laufe der Beratung stellten die künftigen Marktbetreiber seitens des Discounters Aldi als auch des künftigen REWE-Markt-Betreibers ihre Konzepte vor, bei denen Nachhaltigkeit und Klimaschutz eine besondere Berücksichtigung finden werden. Insbesondere soll in der unteren Saarstraße der REWE-Markt durch den ortsansässigen Kaufmann Jan Müller betrieben werden. Die Verbundenheit zur Region durch ein auf Regionalität ausgerichtetes Warensortiment, die Schaffung von rund 150 Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen am Standort Bitburg leiten den Kaufmann in seiner Vision. Sowohl die Verlagerung des bisherigen Aldi-Standortes am Südring als auch die Verlagerung des heutigen REWE Centers näher an die Innenstadt resultieren aus der konsequenten Umsetzung, die im Rahmen der aktiven Steuerung des Einzelhandels durch die Stadt Bitburg im Jahre 2019 begonnen wurde. Demnach wurden einerseits durch die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts Nachversorgungszentren festgelegt, die näher an die Innenstadt heranrücken und andererseits zentren- und nahversorgungsrelevantes Sortiment am heutigen Standort REWE in der Südlichen Saarstraße für die Zukunft ausgeschlossen. Die erneute Offenlage mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist u. a. auch erforderlich, da eine neue, fachgutachterliche Stellungnahme vorliegt, die zu neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Beeinträchtigung von raumordnerischen Zielen des Landesentwicklungsplans IV führen.

 



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