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Bei Glätte an Räum- und Streupflicht denken!

16.1.2019

Beim letzten Wintereinbruch hat sich wieder einmal gezeigt, dass sich viele Anlieger ihrer Räum- und Streupflicht offensichtlich nicht bewusst sind. Deshalb weist die Stadtverwaltung Bitburg nochmals auf die in Bitburg geltende Straßenreinigungssatzung hin, die erst zu Jahresbeginn neu gefasst wurde. Danach obliegt die Reinigung von Straßen und Bürgersteigen den Eigentümern der jeweiligen Grundstücke. Dazu gehören selbstverständlich auch die unbebauten Liegenschaften.

Bezüglich des Winterdienstes werden seitens der Stadt seit Jahren nur noch die Straßen gestreut, die verkehrswichtig und besonders gefährlich sind. Entsprechend wurden die Straßen in Kategorien eingeteilt, nach denen dann auch der Winterdienst organisiert wird.
Zu welcher Kategorie welche Straße gehört, kann jeder bei www.bitburg.de im Internet unter „Aktuelle Meldungen“ oder auch „Satzungen“ nachlesen. Wer keinen Internetzugang hat, kann gerne im Rathaus nachfragen, zu welcher Kategorie seine Straße gehört.

Wer muss räumen und streuen?

Grundsätzlich hat die Stadt Bitburg die Räum- und Streupflicht auf die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte übertragen.

Wann muss ich Winterdienst leisten?

Die Zeiten, wann geräumt werden muss, sind ausgedehnt worden, um auch den erweiterten Geschäftszeiten des Handels Rechnung zu tragen. Danach muss werktags von 7:00 bis 21:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9:00 bis 20:00 Uhr Winterdienst geleistet werden. In dieser Zeit müssen die Fußgänger sämtliche Gehwege ungefährdet benutzen können.

Wieweit muss ich räumen und streuen?
Die Gehwege sind bis zu einer Breite von 1,50 m zu räumen und zu streuen. Sind keine Gehwege vorhanden, so ist ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze von Eis und Schnee zu befreien.
In der Fußgängerzone müssen die Eigentümer eine benutzbare Gehfläche von zwei Metern Breite räumen und einen 1,50 Meter breiten Übergang zur gegenüber liegenden Straßenseite schaffen.

Insgesamt neunzig markierte und unmarkierte Überwege werden in Bitburg vom städtischen Winterdienst geräumt und bei Bedarf gestreut.

Die Straßenreinigungssatzung zielt darauf ab, dass Streusalz nur ausnahmsweise zum Einsatz kommt, zum Beispiel bei festgefahrenen Eis- und Schneerückständen. Die Benutzbarkeit der Gehwege und Fußgängerüberwege ist grundsätzlich durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Sägemehl) herzustellen.

Die Stadt nimmt die Aufgaben des Winterdienstes sehr ernst und lässt die Aufgaben durch eine Winterdienstrufbereitschaft vom städtischen Bauhof unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und der zu vertretenden Lenkzeitenregelung erledigen. In den vergangenen Tagen sorgten wieder winterliche Einflüsse für Gefahren auf Straßen und Bürgersteigen. Aus diesem Grund weist die Stadtverwaltung nochmals alle Anlieger auf deren Verpflichtung zur Beseitigung von Schnee und Eis auf öffentlichen Verkehrsflächen hin.

Wer Fragen zur neuen Straßenreinigungssatzung hat oder sich über seine Pflichten unsicher ist, kann sich gerne an die zuständigen Mitarbeiter beim Ordnungsamt der Stadt Bitburg wenden. Rufen Sie über die zentrale Rufnummer 06561-6001-0 des Rathauses an oder senden Sie uns eine Mail an die Adresse bitburg@bitburg.de . Hier hilft man Ihnen gerne weiter!



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