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Bestimmungen für die Benutzung von Rasenmähern und anderen Gartengeräten

18.5.2022

Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähen meist mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden.

Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. Ein besonders lauter, motorbetriebener Rasenmäher darf während der Mittagszeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr nicht betrieben werden.

Allen Heimgärtnern wird empfohlen, diese Zeit einzuhalten und der Umgebung eine Lärmpause zu gönnen.

Für die gewerbliche Nutzung gibt es allerdings keine Einschränkung beim Rasenmähen. Der Gartenbaubetrieb muss seine Arbeit also nicht unterbrechen.

Der Betrieb von besonders lärmintensiven Gartengeräten wie verbrennungsmotorbetriebene Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler unterliegt wie bisher Sonderregelungen. Diese Maschinen dürfen an Werktagen zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie von 17:00 Uhr bis 9:00 Uhr weder privat noch gewerblich eingesetzt werden.

In Industrie- und Gewerbegebieten gelten die Betriebsverbote nicht.

Bei Störungen empfiehlt es sich, den Verursacher anzusprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Wenn das nicht funktioniert, kann sich jeder an das Ordnungsamt im Rathaus (6001-0) oder für den gewerblichen Bereich an die SGD (Struktur- und Genehmigungsdirektion) Nord in Koblenz (0261/120-0) wenden.



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