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Bekanntmachung "Stadtmühle"

27.1.2022

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2021 den Beschluss gefasst, für den Bereich „Stadtmühle“ im Stadtteil Stahl sowohl den Flächennutzungsplan zu ändern als auch das Verfahren zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB einzuleiten.

Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Stadtmühle“ in Bitburg-Stahl wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zweck der Änderung des Flächennutzungsplanes:

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und der nachfolgenden Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB soll für die innerhalb des Plangebietes gelegenen Grundstücksflächen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden. Zudem soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Ergänzung der Wohnbebauung geschaffen sowie die Verkehrsführung auf die angrenzende Bundesstraße (B 50) geregelt werden.

Zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde eine gesonderte Artenschutzprüfung durch­geführt und zudem eine eigenständige Umweltprüfung mit separatem Umweltbericht erstellt.

Im Rahmen dieser Umweltprüfung sind die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und anschließend in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.

Lage des Plangebietes:

Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Einbeziehungssatzung liegt am nordöstlichen Rand des Bitburger Stadtteils Stahl, unmittelbar an der Bundesstraße B50. Im Westen und Süden erfolgt die Begrenzung durch die Erschließungsstraße „Stadtmühle“.

Der Geltungsbereich besitzt eine Gesamtfläche von rund 0,6 ha und umfasst im Stadtteil Stahl die folgenden Flurstücke:

Gemarkung Bitburg, Flur 10, Flurstücke 416/25 (tlw.), 457/8 (tlw.), 458/2 (tlw.), 469, 471/2, 472/2, 473/4, 473/6 und 1169/470.

Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem nachstehenden, nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt.

                       

Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann der in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme bereit gehaltenen Planunterlage entnommen werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:

Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Stadtmühle“, Bitburg-Stahl, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und Artenschutzprüfung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

27. Januar 2022 bis einschließlich 17. Februar 2022

bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz

3 - 4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Sie können dort nach Maßgabe des § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) unter Einhaltung der nachfolgend genannten Infektionsschutzmaßnahmen eingesehen werden: Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06561/6001-0 erfolgen. Dabei sind die örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu erfragen und bei der Einsichtnahme unbedingt zu beachten.

Bei Bedarf ist auch eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen unterrichtet und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Stadtverwaltung Bitburg

Bitburg, 20. Januar 2022


Joachim Kandels
Bürgermeister







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