Für Parker gilt: Auch der Samstag ist ein Werktag
18.10.2018
Wie die städtischen Politessen immer wieder feststellen müssen, scheinen manche Kfz-Fahrer davon auszugehen, dass auf den öffentlichen Parkplätzen in Bitburg der Samstag nicht mehr als Werktag gilt.
1. der Samstag für das Parken auf den öffentlichen Parkplätzen als gewöhnlicher Werktag gilt,
2. die Parkzeitbegrenzung auf den öffentlichen Parkplätzen deshalb wie an allen anderen Werktagen gilt und
3. für die gebührenpflichtigen Parkplätze auch an Samstagen ein Ticket in den bereitgestellten Automaten gelöst werden muss.
Bei Verstößen ist die Stadt gezwungen, entsprechende Bußgelder zu verhängen.