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Öffentliche Bekanntmachung - B-Plan "Flugfeld West" des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg

3.8.2022 | -Erneute öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 19 „Flugfeld West“ des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg

- Erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB –

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg hat in ihrer Sitzung am

02. Juni 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Flugfeld West“ beschlossen.

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 50 ha befindet sich im Bereich der ehemaligen Start- und Landebahn des Flugplatzes Bitburg und grenzt an die nunmehr verkleinerten Luftverkehrsflächen an, die sich nordöstlich davon befinden. Der räumliche Geltungsbereich des B-Planes umfasst die Flurstücke Gemarkung Scharfbillig, Flur 1, Flurstück 62/57 und 62/58 (teilweise), Gemarkung Masholder, Flur 4, Flurstück 80/2, Gemarkung Mötsch, Flur 4, Flurstücke 53/1 und 56/7 und Gemarkung Röhl, Flur 15, Flurstück 3/2. 

Da die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes von den Darstellungen des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Stadt Bitburg und der Verbandsgemeinde Bitburger Land abweichen und somit dieser Bebauungsplan nicht vollständig gemäß § 8 Abs. 2. BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, wird unter Beachtung dieses Entwicklungsgebotes auch die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan und die Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans im Parallelverfahren fand in der Zeit vom 26.10.2020 bis 20.11.2020 statt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der parallel durchgeführten Änderung des Flächennutzungsplanes wird vornehmlich das Ziel verfolgt, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um dringend benötigte Flächen für die Ansiedlung großer Industrie- oder Gewerbebetriebe auszuweisen. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft werden in der Planung geregelt. Im Rahmen einer Umweltprüfung sind zudem die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und anschließend in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Um die beabsichtigte Entwicklung konkret zu regeln, soll im Bebauungsplan im Wesentlichen ein Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO festgesetzt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachstehenden nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt. Die parzellenscharfe Abgrenzung des Geltungsbereichs kann auch in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg (Raum 1.38), Maria-Kundenreich-Straße 7, 54634 Bitburg, eingesehen werden.


Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg in ihrer Sitzung am 26.04.2022 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 23.05.2022 bis einschließlich 22.06.2022 statt. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg hat in ihrer Sitzung am 19.07.2022 über die Bedenken und Anregungen beschlossen. Außerdem erfolgte der Beschluss einer erneuten Offenlage des Bebauungsplans.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung mit dem Umweltbericht, einschließlich der Änderung des Flächennutzungsplanes und den nach Einschätzung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der zugehörigen Gutachten werden in der Zeit vom 30.08.2022 bis einschließlich 05.10.2022 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg (Raum 1.38), Maria-Kundenreich-Straße 7, 54634 Bitburg, bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, 54634 Bitburg sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land, Zimmer 308, Hubert-Prim-Str. 7, 54634 Bitburg während der Dienststunden (montags bis mittwochs 08:00 – 12:00 und 14:00 – 16:00 Uhr, donnerstags 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr, freitags 08:00 – 12:00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes und den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Auf der Homepage des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg – www.konversion-bitburg.de – unter Flugplatz Bitburg/Downloads – kann jedermann Einsicht in die vollständigen Planentwurfsunterlagen zum Verfahren nehmen, diese abrufen und auch auf elektronischem Wege unter der E-Mailadresse info@konversion-bitburg.de Stellung beziehen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist zur öffentlichen Auslegung (30.08.2022 bis einschließlich 05.10.2022) zur Verfügung.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen/Unterlagen und Stellungnahmen sind hier verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden:

Umweltbericht – Büro isu, Bitburg, v. 25.04.2022

Voruntersuchung „Nutzung von Teilen des ehemaligen Flugfeldbereiches“ auf dem Flugplatz Bitburg – BNL Petry GmbH, Ottweiler, v. 13.11.2019

Avifaunistischer Fachbeitrag – Büro isu, Bitburg, v. 23.11.2020

Avifaunistischer Fachbeitrag Raubwürger – Büro isu, Bitburg, v. 30.03.2022

Entwässerungstechnische Begleitplanung – STRA-TEC, Wittlich, v. 02.05.2022

Stellungnahme Altlasten – Büro für Umweltplanung, Mertesdorf, v. 07.03.2022

Schutzmaßnahmen-Empfehlung im Bereich Flugplatz Bitburg mit besonderem Fokus auf dem Raubwürger – GNOR e.V., Dr. Dietzen, Mainz v. 08.03.2022

Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und privater Dritter:

  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Naturschutzbehörde vom 13.11.2020 und 17.06.2022 (Sachbezug: Schutzgebiete, Magergrünland, Sicht- und Lärmschutzwall, Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft, Artenschutzbelange (Wiesenpieper, Feldlerche und Raubwürger))
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Trier vom 12.11.2020 und 24.06.2022 (Sachbezug: Archäologie (römerzeitliche Siedlungsstelle und Bestattungsplatz))
  • Deutscher Wetterdienst vom 12.11.2020 und 17.06.2022 (Sachbezug: Klimaschutz, Klimawandel, Lokalklima)
  • Forstamt Bitburg vom 04.11.2020 und 25.05.2022 (Sachbezug: Forst)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier vom 06.11.2020 und 29.06.2022 (Sachbezug: Immissionsschutz (Lärm, Verkehrslärm))
  • Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 20.11.2020 und vom 22.06.2022 (Sachbezug: Bauwesen, Naturschutz und Landschaftspflege (Magergrünland), Landesplanung, Gewässerschutz, Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutz (Vogelwelt (Feldlerche, Raubwürger, Wiesenpieper)), Immissionsschutz, Landschaftsbild, Entwässerung, Altlasten)
  • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz vom 25.11.2020 (Sachbezug: Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund (Radon))
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Dienststelle Trier vom 19.11.2020 und 20.06.2022 (Sachbezug: Heranziehung landwirtschaftlicher Nutzflächen zu Ausgleichsmaßnahmen)
  • Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Landau vom 18.11.2020 (Sachbezug: stillgelegte Pipeline)
  • Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Trier vom 10.11.2020 und 09.06.2022 (Sachbezug: Altlasten und Kampfmittel)
  • Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz vom 29.10.2020 und 10.06.2022 (Sachbezug: Gebäudehöhen, Hindernissfreiheit und Fluglärm)
  • Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz vom 10.06.2022 (Sachbezug: Verkehrliche Erschließung)
  • Ortsgemeinde Scharfbillig vom 19.11.2020 und 21.06.2022 (Sachbezug: Gebietsart, Immissionsschutz in Bezug auf Nachbargemeinden, Gebäudehöhen, Entwässerung, Altlasten, Straßenverkehr)
  • Planungsgemeinschaft Region Trier vom 23.11.2020 und 02.06.2022 (Sachbezug: Raumordnung, Immissionsschutz)
  • Westnetz vom 22.10.2020 und 01.06.2022 (Sachbezug: Schutzstreifen)
  • Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 21.02.2020, Landesplanerische Stellungnahme (Sachbezug: Landesplanung, Raumordnung, Artenschutz (Wiesenpieper, Feldlerche, Raubwürger), Immissionsschutz (Lärm), Altlasten, Denkmalschutz (römerzeitliche Siedlungsstelle und Bestattungsplatz), Naturschutz (Glatthaferwiesen))
  • Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel vom 21.06.2022 (Sachbezug: Ausgleichsflächen)
  • Frau Beate Jacob vom 22.11.2020 (Sachbezug: Naturschutz, Magergrünland (Wiesenpilze (Saftlinge)), Artenschutz, Altlasten)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier vom 09.06.2022 (Sachbezug: Bodenschutz, Wasserschutz, Abwasserbeseitigung, Oberflächengewässer, Hochwasser, Starkregen)
  • Stadtwerke Bitburg vom 23.05.2022 (Sachbezug: Erschließung)
  • BUND vom 21.06.2022 (Sachbezug: Altlasten (PFAS), Grundwasser, Naturschutz, Biotopschutz, Güterverkehr (Verkehrslärm), Hochwasser, Starkregen, Artenschutz (Raubwürger))

Die o.a. Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, welche im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht dokumentiert sind:

  • Analyse / Berücksichtigung planungsrelevanter Umweltvorgaben, u.a.:

-       NATURA 2000

-       Landschaftsplanung / Flächennutzungsplan

-       Flächen- und Objektschutz / Schutzwürdigkeit

-       Biotopschutz

-       Biotopkataster

-       Wasserrechtliche Vorgaben / Gewässerschutz

-       Kulturdenkmale / Archäologische Fundstellen / Bodendenkmale

-       Waldbelange

-       Ergebnisse der landesplanerischen Stellungnahme

-       Planung vernetzter Biotopsysteme

  • Beurteilung des besonderen Artenschutzes
  • Angaben zu Natur und Landschaft:

-       Boden

-       Gewässer / Oberflächenwasser

-       Grundwasser

-       Klima / Luft

-       Arten- und Biotopschutz

-       Landschaftsbild / Erholung

-       Mensch

·      Angaben zum Radonpotential

·      Biotop- und Nutzungstypen

·      Fauna

·      Biotopverbund

·      Landespflegerische Zielvorstellungen

·      Angaben zur Landwirtschaft

·      Umweltprognose bei Nichtdurchführung der Planung

·      Umweltmaßnahmen

-        Grünordnerische Maßnahmen

o    Pflanzmaßnahmen auf den privaten Baugrundstücken

-        Abwasserbehandlung / Entwässerung

-        Altlasten

-        Angaben zum Immissionsschutz

-        Abfallwirtschaft

-        Nutzung erneuerbarer Energien

  • Umweltauswirkungen

·        Angaben zur Eingriffsregelung

-        Ermittlung künftiger Versiegelung

-        Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung

-        Externe Kompensation

-        Ausgleichsmaßnahmen

·        Aufzeigen anderweitiger Umweltvarianten / Planalternativen

·        Beschreibung der geplanten Maßnahmen des späteren Umweltmonitorings

·        Angaben zu angewandten Umweltverfahren / Umwelttechniken

·        Umweltrisiken

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes sowie zum Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4 Abs. 6 BauGB wird auch darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht kennen musste und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht für Bedeutung ist.

Bitburg, 8. August 2022

Zweckverband Flugplatz Bitburg
Janine Fischer

Stellvertretende Verbandsvorsteherin

Bitburg, 8. August 2022

Verbandsgemeinde Bitburger Land
Janine Fischer

Bürgermeisterin

Bitburg, 5. August 2022
Joachim Kandels

Stadt Bitburg