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Resolution für die kassenärztliche Zulassung von Ärztegenossenschaften

16.7.2018

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2018 einstimmig eine Resolution für die kassenärztliche Zulassung von Ärztegenossenschaften beschlossen und die Verwaltung mit der Bekanntgabe der Resolution gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, dem Sozialministerium Rheinland-Pfalz und dem Bundessozialministerium beauftragt. Gleichzeitig erfolgte eine Weiterleitung an die regionalen Bundes- und Landtagsabgeordneten mit der Bitte um Unterstützung.

Die Resolution hat folgenden Wortlaut:


Resolution des Stadtrates der Stadt Bitburg zur Ablehnung der MVZ-Zulassung für die medicus Eifler Ärzte eG

Einführung
Für den Eifelkreis Bitburg-Prüm mit ca. 100.000 Einwohnern und kleinteiliger Siedlungsstruktur stellt die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der Zukunft eine besondere Herausforderung dar. In eigenen Publikationen geht die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz für den Eifelkreis Bitburg-Prüm zum 31.12.2017 von einem Nachbesetzungsbedarf von 45 % in der Fachgruppe der Allgemeinmediziner und von 71 % bei den anderen Facharztgruppen bis zum Jahr 2023 aus.

Im Rahmen des aus Bundesmitteln geförderten Modellvorhabens „Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen" erarbeitete der Eifelkreis das innovative Projekt einer von praktizierenden Ärzten getragenen eingetragenen Genossenschaft. Der gegründeten Genossenschaft medicus Eifler Ärzte e.G gehören 13 engagierte Ärztinnen und Ärzte aus dem Kreisgebiet und Nachbarkreisen an.
Aufgabe der Gesellschaft ist die Übernahme frei werdender Arztpraxen über die Gründung und den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Dabei kann die Genossenschaft interessierten Ärztinnen und Ärzten den Einstieg in eine niedergelassene Tätigkeit in flexiblem Voll- und Teilzeitumfang ermöglichen. Die Genossenschaft kann auch qualifiziertes, nicht ärztliches Personal anstellen und dieses den Mitgliedern bedarfsgerecht zur Verfügung stellen. Mit dem Genossenschaftsmodell wird eine neue, zukunftsweisende und vielversprechende Organisationsstruktur geschaffen, um Ärztinnen und Ärzten attraktive Beschäftigungsmodelle auf dem Land anbieten zu können.
Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit dieser höchst sinnvollen Initiative ist die Zulassung der Genossenschaft als Träger eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) durch den Zulassungsausschuss der KV.
Mit großem Unverständnis nimmt der Stadtrat zur Kenntnis, dass der Zulassungsausschuss der KV in seiner Sitzung am 25.04.2018 den Antrag der medicus Eifler Ärzte e.G. auf MVZZulassung auf Vorschlag der Abteilung Sicherstellung der KV abgelehnt hat.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die inhaltliche Ausgestaltung des Antrages und die Abdeckung eventueller Regressrisiken über ein Versicherungsmodell im Vorfeld detailliert mit der KV abgestimmt waren.

Resolution
Der Stadtrat fordert, über den Antrag der medicus Eifler Ärzte eG auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums neu zu entscheiden und dabei die geltende Rechtslage zu beachten, den Sicherstellungsauftrag zur ärztlichen Versorgung für die Menschen in den Vordergrund der Abwägung zu stellen und den im Eifelkreis entwickelten innovativen Lösungsansatz zu zulassen.

Der Stadtrat teilt die großen Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, der politischen Gremien, der Wissenschaft und Fachleute hinsichtlich einer bedarfsgerechten Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz und dem ländlichen Raum insgesamt.
Der Stadtrat der Stadt Bitburg fordert daher die Kassenärztlichen Vereinigung, die Landes- und Bundesregierung und alle weiteren Entscheidungsträger auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.



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