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Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan

23.3.2022

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 17. März 2022 den Beschluss gefasst, für den Bereich östlich der Kölner Straße, südlich der Gerichtsstraße und nördlich der Dauner Straße in Bitburg einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Entsprechend den Vorschriften über die Aufstellung von Bebauungsplänen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg Nr. 108 Bereich „Kölner Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes:
Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll für die innerhalb des Plangebietes gelegenen Grundstücksflächen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.

Als Art der baulichen Nutzung soll ein „Urbanes Gebiet“ (MU) gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden, um hier eine Nutzungsmischung aus Wohnen und anderen Nutzungen zu ermöglichen die nicht gleichgewichtig sein muss. Da der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bitburg für diesen Bereich eine „gemischte Baufläche“ (M) darstellt, wird dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB somit ausreichend Rechnung getragen.
Zudem soll sich bei dem Maß der baulichen Nutzung konkret an der bereits bestehenden Bebauung orientiert werden. Vorliegend ist entlang der Kölner Straße im Plangebiet eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen zuzüglich ausgebautem Dachgeschoss mit Satteldach vorhanden. Damit eine weitere Entwicklung des Gebietes in städtebaulich verträglicher Weise gewährleistet werden kann, soll die Planung eine Überschreitung der derzeitigen Gebäudehöhen nur in verträglichem Ausmaß ermöglichen, jedoch stets unter Einbeziehung und Würdigung der vorhandenen nachbarlichen Bebauung.

Lage des Plangebietes:
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt östlich der Kölner Straße, südlich der Gerichtsstraße und nördlich der Dauner Straße. Das Plangebiet beinhaltet Flurstücke der Flur 5, Gemarkung Bitburg, und hat eine Größe von rd. 2.800 m².

Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem nachstehenden, nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt.






 















Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann der in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Planunterlagen entnommen werden.


Stadtverwaltung Bitburg
Bitburg, 18. März 2022


Joachim Kandels
Bürgermeister



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