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Öffentliche Bekanntmachung

3.6.2020 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 Bereich „Prümer Straße - Lindenweg - Eschenpesch“

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 27.02.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 Bereich „Prümer Straße - Lindenweg - Eschenpesch“ beschlossen. Der Beschluss über die Aufstellung dieses Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Zweck der Planung:
Um auch in Zukunft dieses stadtbildprägende Wohnquartier zu erhalten und zudem eine unverhältnismäßige Nachverdichtung auch unter Berücksichtigung der vor-handenen Infrastruktur zu vermeiden, soll eine geordnete nachhaltige städtebauliche Weiterentwicklung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gewährleistet werden. Der Bebauungsplan soll mit seinen Festsetzungen insbesondere den heutigen kleinteiligen städtebaulichen Charakter des Wohnquartiers bewahren und deshalb neben den Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und überbaubarer Grundstücksfläche insbesondere auch Regelungen zu der Zahl der zulässigen Wohneinheiten und zu den Mindestgrößen der Grundstücke enthalten.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Bitburg sind die zu überplanenden Flächen als Wohnbauflächen (W) dargestellt, so dass bei der anvisierten Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ausreichend Rechnung getragen wird.

Lage und Abgrenzung des Plangebietes:
Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt im nördlichen Bitburger Stadtgebiet
und beinhaltet im Wesentlichen die Grundstücksflächen östlich der Prümer Straße, nördlich und südlich des Lindenwegs und des Birkenwegs, westlich des Burgwegs, südlich und teilweise nördlich der Theobald-Simon-Straße, westlich der Straße Im Brühl, beidseits der Straße Im Eschenpesch und des Rosenwegs sowie nördlich des Görenwegs.

Das Plangebiet umfasst Flurstücke der Flur 5 und Flur 10, Gemarkung Bitburg.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes ist in der nachstehenden Übersichtskarte dargestellt.

Die parzellenscharfe Abgrenzung des Plangebietes kann der in der Stadtverwaltung bereitgehaltenen Planunterlage entnommen werden.

Stadtverwaltung Bitburg
Bitburg, 25.05.2020


Joachim Kandels
Bürgermeister   



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