Interessenbekundungsverfahren Photovoltaik-Freiflächenanlagen
9.8.2023
Interessenbekundungsverfahren der Stadt Bitburg
Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Im Bitburger Stadtgebiet, wie auch deutschlandweit, gibt es vermehrt Bestrebungen große Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu errichten, sowohl im Kontext der Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als auch außerhalb des Förderrahmens durch den Abschluss langfristiger Stromlieferverträge zwischen Betreibern von Photovoltaikanlagen und Stromkunden. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Dringlichkeit zur Energiewende stellt dies eine positive Entwicklung dar. Das übergeordnete Ziel der Energiewende ist es dabei sichere, ökonomische sowie umwelt- und naturverträgliche Energieversorgungssysteme zu realisieren.
Um eine entsprechende Realisierung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten, hat der Stadtrat der Stadt Bitburg in seiner Sitzung am 20.07.2023 den vorgelegten Entwurf des „Steuerungsrahmens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ gemäß der Vorlage und der erfolgten Beratung als Grundlage für ein noch durchzuführendes Interessenbekundungsverfahren beschlossen. Durch den Steuerungsrahmen werden Leitlinien festgelegt, an welchen Stellen auf dem Gebiet der Stadt Bitburg Flächen für die Nutzung der Sonnenergie mittels erdgebundener Photovoltaik-Anlagen (Solarparks) ausgewiesen werden können. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat darüber hinaus die Stadtverwaltung Bitburg mit der Durchführung des Interessenbekundungs-verfahrens beauftragt.
Im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens sollen Projektentwickler ihr Interesse für die Errichtung eines Solarparks in einem ersten Schritt bis zum 30.09.2023 bekunden. Das erforderliche Formular sowie der Entwurf des Steuerungsrahmens und die Übersichtskarten sind über das Internetportal der Stadt Bitburg (www.bitburg.de) im Hauptmenü unter der Rubrik „Aktuell“ – „Ausschreibungen“ – „Interessenbekundungen“ zu finden und entsprechend abrufbar. Die Abgabe der Unterlagen erfolgt ausschließlich per E-Mail an kubannek.c@stadt.bitburg.de
Im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren ist die Möglichkeit gegeben, dass der Steuerungsrahmen bei Bedarf auf Grundlage der Ergebnisse des Interessenbekundungen inhaltlich überarbeitet wird. Im 4. Quartal 2023 wird der überarbeitete Steuerungsrahmen den zuständigen städtischen Gremien zur finalen Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend erfolgt ein schriftliches Antragsverfahren, bei dem sich die Interessenten für die Errichtung eines Solarparks bewerben können, verbunden mit der Aufstellung eines Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplanes. Anstelle des „Windhundprinzips“ (First-Come-First-Serve-Prinzip) ermöglicht ein einheitliches Antragsverfahren der Stadt Bitburg die Anträge nach objektiven Kriterien zu bewerten. Außerdem bietet diese Vorgehensweise ein weiteres Instrument, um eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Caroline Kubannek
(Telefon: 06561-6001-333, E-Mail: kubannek.c@stadt.bitburg.de).
Durch die Einreichung einer Interessenbekundung entsteht kein Anspruch auf eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Wir bitten um Beachtung, dass es sich hierbei um eine Interessensbekundung handelt! Ein schriftlicher Antrag muss zusätzlich nach Aufforderung mit Bekanntgabe der Abgabefrist bei der Stadt Bitburg eingereicht werden.
Stadtverwaltung Bitburg
Bitburg, 07. August 2023
Joachim Kandels
Bürgermeister