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Verunreinigungen durch Tierfäkalien

19.1.2022

Auch in 2021 ist es wieder vorgekommen, dass städtische Grünanlagen und Kinderspielplätze vor allem durch Hundekot stark verschmutzt waren. Es ist eine Zumutung für die Benutzer der Anlagen, aber auch für die städtischen Arbeiter, die die Anlagen bis zu dreimal wöchentlich reinigen, wenn öffentliche Grünflächen, Kinderspielplätze und die Seitenstreifen von Gehwegen derart beschmutzt werden. Zu einem weiteren Schwerpunkt für Verunreinigungen durch Hundekot sind auch „normale“ Gehwege geworden.

Möglichkeiten zum ungestörten „Geschäft machen“ gibt es in den Außenbereichen der Stadt genug. Falls es jedoch dafür zu spät sein sollte, ist jeder Tierhalter dazu verpflichtet, die Verschmutzung z. B. mit einem Taschentuch oder einer mitgenommenen Tüte zu entfernen. Zudem stehen in vielen städtischen Anlagen auch Behälter mit Tüten zum Aufnehmen der Hinterlassenschaften bereit.

Alle Tierhalter sind dazu aufgerufen, Rücksicht auf ihre Mitmenschen zu nehmen und dafür zu sorgen, dass die städtischen Anlagen, Radwege und Spielplätze sauber gehalten werden können.

Die Stadtverwaltung Bitburg verweist in diesem Zusammenhang auf ihre Gefahrenabwehrverordnung, wonach den zuwider handelnden Tierhaltern ein Bußgeld droht.

 



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