Sitzung des Stadtrates am 08.12.2021
8.12.2021
die am
Mittwoch, dem 08. Dezember 2021, 17:00 Uhr,
in der Bitburger Stadthalle, Bitburg, stattfindet.
Der Hauptausschuss ist zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 15 der Ausschuss für Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz ist zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 17 zur Beratung und Beschlussfassung beigeladen.
TAGESORDNUNG:
I. Öffentliche Sitzung:
1. |
Nachwahl von Ausschussmitgliedern |
2. |
Prüfung und Empfehlung an den Stadtrat zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Bitburg und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben |
3. |
Prüfung und Empfehlung an den Stadtrat zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Bitburg und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben |
4. |
Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Bitburg zum 31.12.2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Kenntnisnahme durch den Stadtrat |
5. |
Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Bitburg zum 31.12.2019 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Kenntnisnahme durch den Stadtrat |
6. |
Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise der Kindertagesstätte Liebfrauen - Altbau |
7. |
Bebauungsplan der Stadt Bitburg Nr. 94 Bereich "Messenhöhe" - Vorstellung und Beratung des Vorentwurfs und Einleitung des Bebauungsplanverfahrens |
8. |
Stahl Friedhof - Maßnahmen zur Umgestaltung und Hochwasserschutzmaßnahmen -Vergabe Tiefbau- |
9. |
Vertragsabschluss für die Strombeschaffung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Bitburg einschließlich der Ortsteile |
10. |
Umbau des Gebäudes 2001 – Auftragsvergabe |
11. |
Umbau des Gebäudes 2001 – Auftragsüberschreitung |
12. |
Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten mit beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes |
13. |
Mitteilungen / Verschiedenes / Anfragen |
II. Nichtöffentliche Sitzung:
14. |
Sachstandsinformation zum Umbau alte Kaserne 2001 zur 11-gruppigen Kindertagesstätte |
15. |
Grundstücksangelegenheit |
16. |
Bauvoranfrage |
17. |
Mitteilungen / Verschiedenes / Anfragen |
Bitburg, 03.12.2021
STADTVERWALTUNG BITBURG
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Michael Ringelstein
Erster Beigeordneter
Nach § 4 Abs. 3 der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) gelten bei Sitzungen kommunaler Gremien die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 Satz 1 28. CoBeLVO und die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2 28. CoBeLVO, wobei die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.
Der Bürgermeister hat zudem die Pflicht zur Kontakterfassung gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 28. CoBeLVO bei Personen, die sich auf der Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Sitzungsraum aufhalten.
Damit wird für alle Teilnehmer*innen an Sitzungen kommunaler Gremien (Gremienmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter*innen und Zuhörer*innen) durch die 28. CoBeLVO eine „3G-Regelung“ festgelegt, wobei gemäß § 3 Abs. 5 Satz 4 28. CoBeLVO die Testpflicht nicht für geimpfte oder genesene Personen gilt.
Sofern der Testpflicht oder der Auskunftspflicht nicht nachgekommen wird, kann der Bürgermeister von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt verweigern.