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Veranstaltungen in Corona-Zeiten

Veranstaltungen unter freiem Himmel erfreuen sich großer Beliebtheit und stellen oftmals Publikumsmagneten dar. Viele gut besuchte Festivitäten haben Tradition und finden bereits seit Jahrzehnten wiederkehrend statt. Die Sicherheit der Besucher auf solchen Veranstaltungen zu gewährleisten ist Aufgabe des Veranstalters sowie staatlicher Behörden und Organisationen.

Für Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern gleichzeitig gilt gemäß § 26 POG eine Anzeigepflicht. Bei geringerer Besucherzahl gilt zwar keine spezifische Anzeigepflicht, gleichwohl ist eine frühzeitige Anmeldung beim Ordnungsamt ratsam. Auch bei kleineren Veranstaltungen kann zum Beispiel die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes notwendig werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt erleichtert allen Beteiligten die Vorbereitung und verhilft dem Veranstalter zu Planungssicherheit und Hinweisen bzgl. etwaig benötigten behördlichen Genehmigungen (z.B.: Gestattung, Sondernutzungserlaubnis, verkehrsbehördliche Anordnung u.ä.).

Sofern Sie in der Stadt Bitburg eine Veranstaltung planen, wenden Sie sich gerne an die zuständige Ansprechpartnerin im Rathaus:

Teamleitung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Frau Enders (Tel.: 06561/6001-210 oder enders.m@stadt.bitburg.de)