Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bitburg
25.1.2023
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau zählt zu
den wichtigsten Grundrechten. Im Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland heißt es:
"Männer und Frauen
sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung
bestehender Nachteile hin." Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die
Beratung und Unterstützung in Fragen der Gleichstellung, sowie frauenrelevante
Anliegen zum Thema Gesundheit sind wichtige Themen für mich.
Eine
wesentliche Rolle spielt in erster Linie die Netzwerkarbeit, um die
Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Einrichtungen zu ermöglichen. Hier
kann durch kurze Informationswege Effektivität geschaffen werden.
Rat Suchende können hierdurch an die spezifischen Beratungsstellen vermittelt
werden. Wichtig ist der direkte Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern, die
ihre Anliegen vorbringen können.
Alle, die Rat suchen, sich über Benachteiligungen beschweren wollen oder Anregungen zur Verbesserung der Situation der Frauen in der Stadt Bitburg haben, lade ich ein, mich anzusprechen. Die Beratungen sind kostenfrei und werden vertraulich behandelt.
Beate Tömmes
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bitburg
Telefon: 06561-8586
E-Mail: gleichstellung@bitburg.de