Stadt Bitburg


Seitenkopf

Bitburg

Hauptinhalt

Bekanntmachung zum Bebauungsplan für die Anbindung "Auf Paulskreuz"

17.11.2021

Die Stadt Bitburg beabsichtigt für die Herstellung einer neuen Straßenanbindung am nordwestlichen Stadtrand zwischen dem neu hergestellten Kreisverkehrsplatz B 50/B 51/B 257 und dem Gewerbegebiet an der Straße "Auf Paulskreuz" zur Schaffung von Baurecht einen Bebauungs­plan aufzustellen.

Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, wird unter Beachtung des Entwicklungsgebots (§ 8 Abs. 2 BauGB) der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.


Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes:

Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes und gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes sollen neben der Schaffung von Baurecht für die Herstellung einer neuen Straßenanbindung auch die in § 1 Abs. 5 BauGB formulierten gesetzlichen Zielvorgaben erfüllt werden und demnach eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten.

Zudem sind im Umweltbericht die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen.


Lage des Plangebietes:

Der Geltungsbereich wird in drei Nutzungsbereiche untergliedert. Es werden Flächen für Verkehrsanlagen (öffentlich und privat) und öffentliches Grün, welches zusätzlich in Flächen für die Niederschlagswasserbewirtschaftung untergliedert wird, festgesetzt.


Der Geltungsbereich befindet sich auf folgenden Flächen der Gemarkung Bitburg:

- → Flur 9, Flurstück 101/19 (teilweise)

- → Flur 10, Flurstück 255/14, 325/68, 345/5 (jeweils teilweise)

- → Flur 17, Flurstücke 110, 111, 112, 116, 117 und Teilflächen der Flurstücke 109 und 113

und hat eine Flächengröße von rund 3,4 ha. Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem nachstehenden, nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt.
Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann der in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Planunterlage entnommen werden.


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:


Hiermit wird bekannt gemacht, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 105 Bereich „Neue Straßenanbindung Auf Paulskreuz - Kreisverkehrsplatz B 50“, bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung zum Bebauungsplan und Erläuterungen zum Entwässerungskonzept sowie der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungs­planes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Unterrichtung und Erörterung) in der Zeit vom

 25. November 2021 bis einschließlich 15. Dezember 2021


bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz 3 - 4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Hierbei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen unterrichtet und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


Die Planunterlagen können dort nach Maßgabe des § 3 des Planungssicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) unter Einhaltung der nachfolgend genannten Infektionsschutz­maßnahmen eingesehen werden:

Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06561/6001-0 erfolgen. Dabei sind die örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu erfragen und bei der Einsichtnahme unbedingt zu beachten.

Bei Bedarf ist auch eine Terminvereinbarung außerhalb der genannten Öffnungszeiten möglich.

In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag auch eine Übersendung der Unterlagen erfolgen (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).

Sowohl diese öffentliche Bekanntmachung als auch die auszulegenden Planunterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Bitburg (www.bitburg.de) im Menü unter der Rubrik „Aktuell“ – „Bauleitplanung“ für die Öffentlichkeit zu finden und entsprechend abrufbar.

Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unabhängig von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Stadtverwaltung Bitburg
Bitburg, 05. November 2021
Joachim Kandels
Bürgermeister