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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Lidl, Saarstraße“ und dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bitburg

10.3.2021 | Nachfolgend können Sie die veröffentlichten Bekanntmachungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes bzw. zur Änderung des Flächennutzungsplanes einlesen.
Alle dazu ergangenen Planunterlagen, Gutachten etc. finden Sie im Download-Bereich (sh. rechts) zum Herunterladen bzw. Einlesen.



Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 27.08.2020 beschlossen, den Antrag eines Vorhabenträgers anzunehmen und den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lidl, Saarstraße“ gemäß § 12 BauGB aufzustellen. Im Parallelverfahren wird zudem der Flächennutzungsplan geändert.

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2021 den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes gebilligt und beschlossen, hinsichtlich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lidl, Saarstraße“ die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Zweck des Vorhaben- und Erschließungsplanes:
Der Vorhaben- und Erschließungsplan dient der Ansiedlung eines Discount-Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes auf Grundlage der Einzelhandelskonzeption der Stadt Bitburg.

Lage des Plangebietes und Abgrenzung des Geltungsbereiches:
Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt im südlichen Bitburger Stadtgebiet an der Saarstraße und beinhaltet die Flurstücke 64/3, 66/2, 68/2, 87/84, 87/108, 87/109, 87/115, 87/118, 87/174, 87/180, Flur 7, Gemarkung Bitburg.
 


Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Unterlagen sind verfügbar:

- Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB als Teil der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes einschließlich der Berücksichtigung der Eingriffe in Natur und Landschaft (erstellt durch das Planungsbüro BGH Plan, Fleischstraße 59-60, 54290 Trier, Stand Februar 2021). Hier ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB) durchgeführt worden, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden und im Umweltbericht beschrieben und bewertet sind. Der Umweltbericht beschreibt und bewertet im Wesentlichen den Bestand des Umweltzustands einschließlich der Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima/Luft, Boden, Wasser, Flora/Fauna, Landschaft, Mensch und Gesundheit sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Zudem liefert der Umweltbericht eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung. Der Umweltbericht stellt auch dar, wie und in welchem Umfang nachteilige Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf die Umwelt bzw. auf die vorgenannten einzelnen Schutzgüter vermieden, verringert oder ausgeglichen werden können.

Der Umweltbericht kommt zu folgendem Ergebnis:
Boden, Fläche:
Durch den Bebauungsplan kommt es zu keiner „echten“ Neuinanspruchnahme von Freiflächen, da bereits eine Vornutzung besteht. Zudem erlaubt die Planung keine über das bestehende Baurecht hinaus gehende Inanspruchnahme von Flächen.
Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt:
Im Plangebiet ist ein Eidechsenvorkommen bekannt. Hierzu wurden artgerechte Maßnahmen ergriffen, so dass die Auswirkungen auf ein Minimum reduziert werden können.
Wasser:
Die Bebauung und Versiegelung führt zu einem erhöhten oberflächigen Niederschlagsabfluss, welcher in Form einer geplanten Rückhaltung über eine gedrosselte Einleitung in den Bittenbachkanal geregelt wird.
Klima:
Es handelt sich um eine Verlagerung des Betriebs. Daher sind die Auswirkungen als Verlagerung auf da Plangebiet zu begreifen.
Landschaft:
Durch die Aufnahme von Baumpflanzungen wird das Stadtbild verbessert.
Mensch:
Durch den Bebauungsplan sind keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm bzw. Geräuschimmissionen zu erwarten. Die verkehrsplanerische Begleituntersuchung bewertet die Auswirkungen der Planung ebenfalls als verträglich.
Die Ansiedlung innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands eines Störfall-Betriebes (Bitburger Brauerei) birgt prinzipiell das Risiko einer Gefährdung von Kunden und Mitarbeitern in einem Störfallszenario. Durch ein angepasstes Flucht- und Maßnahmenkonzept wird im Störfall dieses Risiko minimiert.
Kultur- und Sachgüter:
Im Gebiet befinden sich keine Kulturgüter im Sinne des Denkmalschutzes. Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.

- Artenschutz-Konzept Mauereidechse
(Büro für faunistische Gutachten – Dr. Ulrich Schulte, Kaiserstraße 2, 33829 Borgholzhausen, Stand 20.07.2020). Mit dem Artenschutzkonzept wurde die Population der Eidechsen im Plangebiet untersucht und geeignete Maßnahmen festgelegt, um das Baufeld freigeben zu können. Die Maßnahmen wurden als vorgezogene Maßnahmen bereits umgesetzt.  

- Gutachterliche Stellungnahme Geräuschemissionen und -immissionen durch den Lidl-Lebensmittelmarkt, Saarstraße 37 in 54634 Bitburg (TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG, Am TÜV 1, 45307 Essen, Stand April 2020). Die Begutachtung befasst sich mit den Lärmauswirkungen des Vorhabens hinsichtlich des Gewerbelärms. Dabei wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die schutzwürdige Umgebung geprüft.
Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:
Unter Wahrung der getroffenen Schallschutzmaßnahmen, welche in der Planung, die als Grundlage für die Bewertung der Emissionen bereits vorgesehen waren, zeigen sich sowohl tagsüber als auch nachts keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm. Auch ist nicht mit einer Überschreitung von Spitzenpegeln zu rechnen. Organisatorische Maßnahmen im Umfeld von 500m sind aufgrund der Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht erforderlich. Aufgrund der betriebenen Aggregate und der Entfernung zu den Immissionsorten sind bei sachgerechter Errichtung immissionsrelevante tieffrequente Geräusche nicht zu erwarten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne der TA Lärm durch Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen, sind durch die Anlage nicht zu erwarten. Die Anforderungen der TA Lärm werden erfüllt.

- Entwässerungskonzept (igr GmbH, Johannes-Keppler-Straße 7, 54634 Bitburg/Flugplatz, Stand Juni 2020). Im Konzept wird die Technik der Entwässerung über ein System aus Mulden und Rigolen empfohlen. Hierdurch kann eine gedrosselte Einleitung des Oberflächenwassers ins bestehende System der Stadt Bitburg sichergestellt werden.

- Gutachterliche Stellungnahme zur Ermittlung und Bewertung des angemessenen Sicherheitsabstandes nach KAS 18 für die Ammoniakkälteanlage im Betriebsbereich der Bitburger Brauerei (proTerra Umweltschutz- und Managementberatung GmbH Umweltgutachter, Am TÜV 1, 66580 Sulzbach / Saar, Stand 28.10.2019). Das Plangebiet befindet sich innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes von 345m um die Ammoniakanlage der Bitburger Brauerei. Folglich sind Maßnahmen zu ergreifen, die in einem potenziellen Störfall die Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung auf ein Minimum reduzieren. In der Planung wurden daraufhin organisatorische Maßnahmen diskutiert, so dass eine angemessene Beachtung der Thematik in der Planung erfolgt ist.

- Evakuierungskonzept (Ingenieurgesellschaft Brandschutz Hoffmann mbH, Fahrtstraße 22, 66954 Pirmasens, Stand 11.12.2020). Aufbauend auf der Erkenntnis der Nähe zu einem Störfallbetrieb wurde ein Konzept zur Evakuierung der Kunden und Mitarbeiter des Betriebs im Falle einer Havarie der Anlage erarbeitet.

- Umwelt- und abfalltechnische Bodenuntersuchung (Geonorm GmbH, Ursulum 18, 35396 Gießen, Stand 01.08.2017). Im Bodengutachten wird auf den Zustand des Bodens eingegangen. Im Ergebnis sind Teilbereiche durch eine ehemalige Tankstelle belastet, so dass hier Maßnahmen erforderlich sind.

Neben diesen umweltbezogenen Unterlagen liegen der Stadt Bitburg auch folgende umweltbezogene Stellungnahmen nach Themenblöcken zusammengefasst und schlagwortartig charakterisiert wie folgt bisher vor:

Naturschutz und Landschaftspflege
- Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Bitburg, Schreiben vom 22.10.2020:
•    Das Überstellen der Stellplätze mit Photovoltaikanlagen soll geprüft werden

Artenschutz
- Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Bitburg, Schreiben vom 22.10.2020:
•    Behandlung der Eidechsen wird begrüßt
•    Es wird eine ökologische Baubegleitung empfohlen

Wasser / Abwasserbeseitigung / Oberflächenwasser bzw. Niederschlagswasser
- Stadtwerke Bitburg, Bitburg, Schreiben vom 21.09.2020:
•    Hinweise zum Vorhaben und der vorhandenen Leitungs- und Kanalinfrastruktur
•    Prüfung der Einleitungsleistung von Niederschlagswasser in das öffentliche Netz
•    Verweis auf Mischwasserkanal innerhalb des Plangebietes und Forderung zur Sicherung des Kanals inkl. angemessenem Schutzstreifen
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasser- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier, Schreiben vom 27.07.2020:
•    Hinweis auf wasserwirtschaftliche Vorgaben und bestehende Wasserrechte

Boden, Baugrund und Bergbau
- Landesamt für Geologie und Bergbau, Mainz, Schreiben vom 21.10.2020:
•    Hinweise zur Tragfähigkeit des Unterbodens und auf die Notwendigkeit für Baugrunduntersuchungen
•    Hinweise auf die Einhaltung geltender Normen
•    Potenziell kann im Plangebiet Radon vorkommen; eine Untersuchung zu dem Thema wird empfohlen

Abfallwirtschaft / Bodenschutz
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasser- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier, Schreiben vom 19.10.2020:
•    Hinweise zum Umgang mit Bodenbelastungen im Planverfahren

Denkmalschutz
- Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Archäologie, Außenstelle Trier, Schreiben vom 08.10.2020:
•    Hinweis auf die Bedeutung der Siedlung vicus beda im Zusammenhang mit der römischen Geschichte und die Lage des Vorhabens an der ehemaligen Verbindungsachse Trier-Köln
•    Verdacht auf das Vorkommen von Gräberfeldern, Distanzanzeigern, etc.
•    Hinweis zu den Regelungen des Denkmalschutzgesetzes

Schallschutz
- Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Bitburg, Schreiben vom 22.10.2020:
•    Hinweis auf möglichen Konflikt mit benachbarter Bebauung

Gesundheitsschutz
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, Schreiben vom 02.07.2020:
•    Lages des Vorhabens innerhalb des ermittelten Sicherheitsabstands für die Ammoniakkälteanlage im Betriebsbereich der Bitburger Brauerei (Störfall-Thematik)
•    Hinweis auf die Notwendigkeit geeigneter technischer und/oder organisatorischer Schutzmaßnahmen
•    Hinweis auf die Lage des Vorhabens innerhalb des Sicherheitsabstandes soll aufgenommen werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Aus Gründen des Infektionsschutzes wird auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) von dessen Erleichterungen Gebrauch gemacht, wonach insbesondere die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann, vgl. § 3 Abs. 1 PlanSiG.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht und den Unterlagen des Vorhaben- und Erschließungsplans nebst Fachgutachten und –Bewertungen sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen ist in der Zeit vom 18.03.2021 bis 19.04.2021 im Internet unter folgender URL abrufbar:

www.bitburg.de/bplan-lidl

Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei den nachfolgenden Stellen während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:  

Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz 3 - 4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden in der Regel jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00

Sie können dort nach Maßgabe des § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) unter Einhaltung der nachfolgend genannten Infektionsschutzmaßnahmen eingesehen werden:
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06561 6001-0 erfolgen. Dabei sind die jeweiligen örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu erfragen und bei der Einsichtnahme unbedingt zu beachten.
In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag auch eine Übersendung der Unterlagen erfolgen (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetprotal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der oben genannten Stelle vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich eingereicht werden (per Briefeinwurf, Postzustellung) oder per E-Mail an zimmer.j@stadt.bitburg.de gerichtet werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bitburg, 04. März 2020

Joachim Kandels
Bürgermeister

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 27.08.2020 beschlossen, den Antrag eines Vorhabenträgers anzunehmen und den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lidl, Saarstraße“ gemäß § 12 BauGB aufzustellen. Im Parallelverfahren wird zudem der Flächennutzungsplan geändert.

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2021 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes gebilligt und beschlossen, hinsichtlich der Änderung des Flächennutzungsplans die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Zweck der Änderung des Flächennutzungsplanes:
Der Flächennutzungsplan wird in der Darstellung einer gewerblichen Baufläche zu einer Sonderbaufläche für den Einzelhandel auf Grundlage der Einzelhandelskonzeption der Stadt Bitburg geändert.

Lage des Plangebietes und Abgrenzung des Geltungsbereiches:
Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt im südlichen Bitburger Stadtgebiet an der Saarstraße und beinhaltet die Flurstücke 64/3, 66/2, 68/2, 87/84, 87/108, 87/109, 87/115, 87/118, 87/174, 87/180, Flur 7, Gemarkung Bitburg.


Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Unterlagen sind verfügbar:

- Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB als Teil der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes einschließlich der Berücksichtigung der Eingriffe in Natur und Landschaft (erstellt durch das Planungsbüro BGH Plan, Fleischstraße 59-60, 54290 Trier, Stand Februar 2021). Hier ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB) durchgeführt worden, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden und im Umweltbericht beschrieben und bewertet sind. Der Umweltbericht beschreibt und bewertet im Wesentlichen den Bestand des Umweltzustands einschließlich der Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima/Luft, Boden, Wasser, Flora/Fauna, Landschaft, Mensch und Gesundheit sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Zudem liefert der Umweltbericht eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung. Der Umweltbericht stellt auch dar, wie und in welchem Umfang nachteilige Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf die Umwelt bzw. auf die vorgenannten einzelnen Schutzgüter vermieden, verringert oder ausgeglichen werden können.

Der Umweltbericht kommt zu folgendem Ergebnis:
Boden, Fläche:
Durch den Bebauungsplan kommt es zu keiner „echten“ Neuinanspruchnahme von Freiflächen, da bereits eine Vornutzung besteht. Zudem erlaubt die Planung keine über das bestehende Baurecht hinaus gehende Inanspruchnahme von Flächen.
Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt:
Im Plangebiet ist ein Eidechsenvorkommen bekannt. Hierzu wurden artgerechte Maßnahmen ergriffen, so dass die Auswirkungen auf ein Minimum reduziert werden können.
Wasser:
Die Bebauung und Versiegelung führt zu einem erhöhten oberflächigen Niederschlagsabfluss, welcher in Form einer geplanten Rückhaltung über eine gedrosselte Einleitung in den Bittenbachkanal geregelt wird.
Klima:
Es handelt sich um eine Verlagerung des Betriebs. Daher sind die Auswirkungen als Verlagerung auf da Plangebiet zu begreifen.
Landschaft:
Durch die Aufnahme von Baumpflanzungen wird das Stadtbild verbessert.
Mensch:
Durch den Bebauungsplan sind keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm bzw. Geräuschimmissionen zu erwarten. Die verkehrsplanerische Begleituntersuchung bewertet die Auswirkungen der Planung ebenfalls als verträglich.
Die Ansiedlung innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstands eines Störfall-Betriebes (Bitburger Brauerei) birgt prinzipiell das Risiko einer Gefährdung von Kunden und Mitarbeitern in einem Störfallszenario. Durch ein angepasstes Flucht- und Maßnahmenkonzept wird im Störfall dieses Risiko minimiert.
Kultur- und Sachgüter:
Im Gebiet befinden sich keine Kulturgüter im Sinne des Denkmalschutzes. Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.

- Artenschutz-Konzept Mauereidechse
(Büro für faunistische Gutachten – Dr. Ulrich Schulte, Kaiserstraße 2, 33829 Borgholzhausen, Stand 20.07.2020). Mit dem Artenschutzkonzept wurde die Population der Eidechsen im Plangebiet untersucht und geeignete Maßnahmen festgelegt, um das Baufeld freigeben zu können. Die Maßnahmen wurden als vorgezogene Maßnahmen bereits umgesetzt.  

- Gutachterliche Stellungnahme Geräuschemissionen und -immissionen durch den Lidl-Lebensmittelmarkt, Saarstraße 37 in 54634 Bitburg (TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG, Am TÜV 1, 45307 Essen, Stand April 2020). Die Begutachtung befasst sich mit den Lärmauswirkungen des Vorhabens hinsichtlich des Gewerbelärms. Dabei wurden die Auswirkungen des Vorhabens auf die schutzwürdige Umgebung geprüft.
Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:
Unter Wahrung der getroffenen Schallschutzmaßnahmen, welche in der Planung, die als Grundlage für die Bewertung der Emissionen bereits vorgesehen waren, zeigen sich sowohl tagsüber als auch nachts keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm. Auch ist nicht mit einer Überschreitung von Spitzenpegeln zu rechnen. Organisatorische Maßnahmen im Umfeld von 500m sind aufgrund der Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht erforderlich. Aufgrund der betriebenen Aggregate und der Entfernung zu den Immissionsorten sind bei sachgerechter Errichtung immissionsrelevante tieffrequente Geräusche nicht zu erwarten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne der TA Lärm durch Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen, sind durch die Anlage nicht zu erwarten. Die Anforderungen der TA Lärm werden erfüllt.

- Entwässerungskonzept (igr GmbH, Johannes-Keppler-Straße 7, 54634 Bitburg/Flugplatz, Stand Juni 2020). Im Konzept wird die Technik der Entwässerung über ein System aus Mulden und Rigolen empfohlen. Hierdurch kann eine gedrosselte Einleitung des Oberflächenwassers ins bestehende System der Stadt Bitburg sichergestellt werden.

- Gutachterliche Stellungnahme zur Ermittlung und Bewertung des angemessenen Sicherheitsabstandes nach KAS 18 für die Ammoniakkälteanlage im Betriebsbereich der Bitburger Brauerei (proTerra Umweltschutz- und Managementberatung GmbH Umweltgutachter, Am TÜV 1, 66580 Sulzbach / Saar, Stand 28.10.2019). Das Plangebiet befindet sich innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes von 345m um die Ammoniakanlage der Bitburger Brauerei. Folglich sind Maßnahmen zu ergreifen, die in einem potenziellen Störfall die Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung auf ein Minimum reduzieren. In der Planung wurden daraufhin organisatorische Maßnahmen diskutiert, so dass eine angemessene Beachtung der Thematik in der Planung erfolgt ist.

- Evakuierungskonzept (Ingenieurgesellschaft Brandschutz Hoffmann mbH, Fahrtstraße 22, 66954 Pirmasens, Stand 11.12.2020). Aufbauend auf der Erkenntnis der Nähe zu einem Störfallbetrieb wurde ein Konzept zur Evakuierung der Kunden und Mitarbeiter des Betriebs im Falle einer Havarie der Anlage erarbeitet.

- Umwelt- und abfalltechnische Bodenuntersuchung (Geonorm GmbH, Ursulum 18, 35396 Gießen, Stand 01.08.2017). Im Bodengutachten wird auf den Zustand des Bodens eingegangen. Im Ergebnis sind Teilbereiche durch eine ehemalige Tankstelle belastet, so dass hier Maßnahmen erforderlich sind.

Neben diesen umweltbezogenen Unterlagen liegen der Stadt Bitburg auch folgende umweltbezogene Stellungnahmen nach Themenblöcken zusammengefasst und schlagwortartig charakterisiert wie folgt bisher vor:

Boden, Baugrund und Bergbau
- Landesamt für Geologie und Bergbau, Mainz, Schreiben vom 21.10.2020:
•    Hinweise zur Tragfähigkeit des Unterbodens und auf die Notwendigkeit für Baugrunduntersuchungen
•    Hinweise auf die Einhaltung geltender Normen
•    Potenziell kann im Plangebiet Radon vorkommen; eine Untersuchung zu dem Thema wird empfohlen

Denkmalschutz
- Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Archäologie, Außenstelle Trier, Schreiben vom 08.10.2020:
•    Hinweis auf die Bedeutung der Siedlung vicus beda im Zusammenhang mit der römischen Geschichte und die Lage des Vorhabens an der ehemaligen Verbindungsachse Trier-Köln
•    Verdacht auf das Vorkommen von Gräberfeldern, Distanzanzeigern, etc.
•    Hinweis zu den Regelungen des Denkmalschutzgesetzes

Gesundheitsschutz
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, Schreiben vom 02.07.2020:
•    Lages des Vorhabens innerhalb des ermittelten Sicherheitsabstands für die Ammoniakkälteanlage im Betriebsbereich der Bitburger Brauerei (Störfall-Thematik)
•    Hinweis auf die Notwendigkeit geeigneter technischer und/oder organisatorischer Schutzmaßnahmen
•    Hinweis auf die Lage des Vorhabens innerhalb des Sicherheitsabstandes soll aufgenommen werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Aus Gründen des Infektionsschutzes wird auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) von dessen Erleichterungen Gebrauch gemacht, wonach insbesondere die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden kann, vgl. § 3 Abs. 1 PlanSiG.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit Planzeichnung und Begründung nebst Umweltbericht sowie Fachgutachten und –Bewertungen sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen ist in der Zeit vom 18.03.2021 bis 19.04.2021 im Internet unter folgender URL abrufbar:


www.bitburg.de/bplan-lidl



Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei den nachfolgenden Stellen während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:  

Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz 3 - 4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden in der Regel jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00

Sie können dort nach Maßgabe des § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) unter Einhaltung der nachfolgend genannten Infektionsschutzmaßnahmen eingesehen werden:
Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Rufnummer 06561 6001-0 erfolgen. Dabei sind die jeweiligen örtlichen Infektionsschutzmaßnahmen zu erfragen und bei der Einsichtnahme unbedingt zu beachten.
In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag auch eine Übersendung der Unterlagen erfolgen (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).
Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetprotal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der oben genannten Stelle vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich eingereicht werden (per Briefeinwurf, Postzustellung) oder per E-Mail an zimmer.j@stadt.bitburg.de gerichtet werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Bitburg, 04. März 2020

Joachim Kandels
Bürgermeister