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Richtlinie für die Vergabe städtischer Baugrundstücke wird erweitert

17.10.2018 | - Ehrenamtliches Engagement wird gefördert

Auf Antrag der FBL-Fraktion hat der Stadtrat die Richtlinie für die Vergabe städtischer Baugrundstücke erweitert. Im Kriterienkatalog wurden die Punkte „Ehrenamt“ und „lokaler Bezug“ mit aufgenommen.

Mit der Erweiterung sollen langjährigen Einheimischen und ehrenamtlich Engagierten größere Chancen auf die Vergabe einer städtischen Baustelle eingeräumt werden.
Die von der Verwaltung in der letzten Ratssitzung vorgelegte Richtlinie beinhaltet die neuen Kriterien und entspricht auch den Leitlinien der kommunalen Spitzenverbände. Diese Leitlinien beruhen auf einer Absprache zwischen der EU-Kommission und dem Bundes-Umweltministerium.
Danach werden Baugrundstücke der Stadt künftig nach folgenden Kriterien an potentielle Bauherren vergeben:

1. Kein Eigentum oder Erbbaurecht an einem bebauten oder bebaubaren Grundstück oder einer Eigentumswohnung in Bitburg (inkl. Stadtteilen):    
a) Ist der Antragsteller oder ein in Haushaltsgemeinschaft lebendes Familienmitglied (Ehegatte, Lebenspartner, Kind, Elternteil) Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks oder Eigentumswohnung:    0 Punkte

b) Die Eigentumswohnung, das Haus oder das unbebaute Grundstück gewährleistet keine angemessenen Wohnverhältnisse für den Antragsteller und die mit ihm in Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienmitglieder im Sinne von Punkt 1. a).  
 
Als angemessen gilt ein Wohnraum mit Wohnzimmer, Küche, Bad, 1 Schlafzimmer für die Eltern oder das Elternteil und für jedes Kind ein eigenes Zimmer. Die Zimmer müssen den Anforderungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz für Aufenthaltsräume erfüllen.    5 Punkte

c) Es ist kein Eigentum im Sinne des Punktes 1.  a) bei diesem Personenkreis vorhanden:    15 Punkte
        
2. Junge Familien mit Kindern:    

a) für das erste kindergeldberechtigte Kind, das im Haushalt des Antragstellers mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und dort tatsächlich auch wohnt bzw. nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz im Haushalt des Antragstellers haben wird:    20 Punkte

b) für jedes weitere Kind, das im Haushalt des Antragstellers mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und dort tatsächlich auch wohnt bzw. nach gesicherter Prognose seinen gemeldeten und tatsächlichen Hauptwohnsitz im Haushalt des Antragstellers haben wird:    5 Punkte

c) Für jedes Kind im Sinne der Punktes 2. a) und 2.b) bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres zusätzlich: (Auch bestehende Schwangerschaften werden mit der Zahl der zu erwartenden Kinder berücksichtigt.)    5 Punkte
        
3. Behinderung:    
Liegt beim Antragsteller oder Familienmitglied in Haushaltsgemeinschaft im Sinnes des Punktes 1. a) eine Schwerbehinderung im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX vor, je schwerbehinderten Familienmitglied:    20 Punkte
        
4. Lokaler Bezug zur Stadt bzw. zum Stadtteil    
Antragsteller oder in Haushaltsgemeinschaft lebendes Familienmitglied (Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Elternteil) hat mindestens 5 Jahren ununterbrochen seinen Lebensmittelpunkt und Hauptwohnung in der Stadt Bitburg/Stadtteil:    20 Punkte
        
5. Förderung des Ehrenamtes  
 
a) Antragsteller oder in Haushaltsgemeinschaft lebendes Familienmitglied ist seit mindestens 3 Jahren aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bitburg - oder aktives Mitglied in einer gleichzustellenden Bitburger Hilfsorganisation (z. B. DRK, THW etc.):    20 Punkte

b)  Antragsteller oder in Haushaltsgemeinschaft lebendes Familienmitglied ist seit mindestens 3 Jahren aktives Mitglied (in Ausübung einer Führungsfunktion wie z.B. Vorstand, Übungsleiter, Trainer etc.) in mindestens einem Verein der Stadt Bitburg/Stadtteil:    20 Punkte

c) Antragsteller oder in Haushaltsgemeinschaft lebendes Familienmitglied ist Inhaber der Ehrenamtskarte:    10 Punkte
        
6. Zeitliche Reihenfolge der Eintragung in die Bewerberliste:    
Sollten mehrere Bewerber nach den Kriterien 1 bis 5 die gleiche Punktzahl erzielen, so entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Eintrages in die Bewerberliste. Entscheidend ist der Eingangsstempel der Stadtverwaltung Bitburg. Die ältere Bewerbung erhält den Zuschlag. Sollten beide Bewerbungen am selben Tage bei der Stadtverwaltung Bitburg eingegangen sein, entscheidet das Los.    




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