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Neue Anbindung an Kreisverkehrsplatz B50/ B51/ B257 entlastet Wohngebiet

9.8.2022

Als planungsrechtliche Voraussetzung für die Baumaßnahme stellt die Stadt Bitburg für das betroffene Gebiet den Bebauungsplan der Stadt Bitburg Nr. 105 Bereich "Neue Straßenanbindung Auf Paulskreuz - Kreisverkehrsplatz B 50" auf und führt gleichzeitig eine Änderung des Flächennutzungsplanes durch. Inzwischen hat der Stadtrat über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlich beraten und beschlossen.

Gleichzeitig erfolgte der entsprechende Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Verwaltung wurde mit der Ausführung der weiteren Schritte beauftragt.



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