Happy school kids running in corridor

Grundschule Bitburg-Süd

Inklusion

Ein inklusives Konzept

Schwerpunktschulen sind Grundschulen, die dauerhaft mit inklusivem Unterricht beauftragt sind und den gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf bieten.

Im Jahr 2003 wurde die Grundschule Bitburg-Süd zur Schwerpunktschule ernannt. Eltern, die eine inklusive Beschulung Ihres beeinträchtigten Kindes wünschen, können ihr Kind bei uns anmelden. Um den Aufgaben einer Inklusionsschule gerecht zu werden, wurde die personelle Ausstattung an Pädagogen im Vergleich zur Regelschule erhöht. Neben den hauptamtlichen Lehrerinnen und Lehrern und den Ganztagsschullehrkräften gehören nun auch Förderschul-lehrer/innen und pädagogische Fachkräfte zu unserem Kollegium. Die zusätzlichen Lehrkräfte ermöglichen es, unsere Klassen in einigen Stunden des Vormittags doppelt zu besetzen. In diesen Stunden kümmern sich zwei Lehrer um Ihre Kinder. Die Förderschullehrer/innen und die pädagogischen Fachkräfte sind nicht ausschließlich für die beeinträchtigten Kinder da, sondern für alle Schüler unserer Schule, die Hilfe beim Lernen benötigen.

Informationen zur Aufnahme in die Schwerpunktschule

Bedingung zur Aufnahme als Schwerpunktschüler ist ein festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf – Förderstatus. An unserer Schule können Kinder mit dem Förderstatus „Sprache“ und „Lernen“ und unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder mit dem Förderstatus „ganzheitliche Entwicklung“ aufgenommen werden. Dieser Förderstatus wird in einem Gutachten durch dazu befähigte Förderlehrer festgestellt. Das ist für die Förderschwerpunkte „Sprache“ und „ganzheitliche Entwicklung“ ab Klasse 1 möglich.

Dazu muss im Vorfeld durch Erzieher in der Kita oder den Klassenlehrern in der Grundschule in Einvernehmen mit Ihnen als Eltern ein Gutachten beauftragt werden (Meldung im Förderportal). Dieses Gutachten wird dann beantragt, wenn bei Ihrem Kind erhebliche Entwicklungsrückstände und Beeinträchtigungen in oben aufgeführten Bereichen Sprache, Lernen und ganzheitliche Entwicklung festgestellt werden.

Falls Sie derartige Beeinträchtigungen bei Ihrem Kind vermuten, suchen Sie bitte schon frühzeitig den Kontakt zu Erziehern und Klassenleitungen, um Ihr Kind gemeinsam bestmöglich zu fördern.


Zusammenfassung:

Vorgehensweise bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderstatus

  1. Feststellung von erheblichen Entwicklungsrückständen und Beeinträchtigungen durch Erzieher oder Lehrkräfte
  2. Gespräche mit Eltern, Empfehlung zur Überprüfung auf sonderpäd. Förderbedarf
  3. Einstellung ins Förderportal und damit Beauftragung der Gutachtenerstellung
  4. Überprüfung Ihres Kindes durch den beauftragten Förderschullehrer und Gutachtenerstellung.
  5. Gutachten-Eröffnung


Gutachten-Eröffnung

Die Ergebnisse des Gutachtens werden Ihnen im Rahmen eines Förderausschusses eröffnet. Hieran nehmen die Eltern, Vertreter der Förderschule und Vertreter der Schwerpunktschule teil. Falls ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, kann Ihr Kind an der entsprechenden Förderschule oder der Schwerpunktschule angemeldet werden. Sie entscheiden dann, ob Ihr Kind in der entsprechenden Förderschule oder der Schwerpunktschule eingeschult werden soll.

Einschulung in der Schwerpunktschule

Ihr Kind wird an der Schwerpunktschule eingeschult. Es besucht nun mit den anderen Kindern unserer Schule die entsprechende Klassenstufe, wird aber nach den Richtlinien und Lehrplänen der Förderschule unterrichtet. Ihr Kind ist Förderschüler und kein Regelschüler.