Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Dringlichkeit zur Energiewende stellt dies eine positive Entwicklung dar. Das übergeordnete Ziel der Energiewende ist es dabei sichere, ökonomische sowie umwelt- und naturverträgliche Energieversorgungssysteme zu realisieren.
Um eine entsprechende Realisierung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen im gesamten Stadtgebiet zu gewährleisten, hat der Stadtrat der Stadt Bitburg in seiner Sitzung am 04.12.2025 den vorgelegten Entwurf des „Steuerungsrahmens für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ als Grundlage für ein noch durchzuführendes Antragsverfahren beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat darüber hinaus die Stadtverwaltung Bitburg mit der Durchführung des Antragsverfahrens beauftragt.
Ablauf und Ziel des Antragsverfahrens
Das nun eingeleitete Antragsverfahren stellt den nächsten Verfahrensschritt nach dem zuvor durchgeführten Interessenbekundungsverfahren dar. Ziel des Verfahrens ist es, qualitativ hochwertige Projekte zu identifizieren, die eine landschaftsverträgliche, netzdienliche und langfristig nachhaltige Nutzung der Solarenergie ermöglichen und zugleich positive Impulse für Umwelt, regionale Wertschöpfung und die Stadtgesellschaft setzen. Projekte, die der Zielsetzung entsprechen, sollen in ein Bauleitplanverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) überführt werden. Das Bauleitplanverfahren umfasst die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Projektentwickler und Vorhabenträger sind eingeladen, ihre vollständigen Antragsunterlagen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Stadtgebiet der Stadt Bitburg bis zum 31. Mai 2026 einzureichen. Bei der genannten Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf der Frist eingehende Anträge können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Bedeutung des Steuerungsrahmens
Grundlage der Bewertung aller eingehenden Anträge ist der vom Stadtrat der Stadt Bitburg beschlossene „Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“. Dieser definiert für das gesamte Stadtgebiet Leitlinien und Ausschlusskriterien für die Standortwahl von Solarparks und dient der geordneten, landschafts- und umweltverträglichen Steuerung des Ausbaus der Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Ziel ist es, Nutzungskonflikte, insbesondere mit Landwirtschaft, Siedlungsentwicklung, Natur- und Erholungsräumen, möglichst zu vermeiden und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu stärken.
Anträge können im Rahmen dieses Verfahrens nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sich auf Flächen beziehen, die nach den Vorgaben des Steuerungsrahmens grundsätzlich als geeignet bewertet wurden und mit dessen Zielsetzungen vereinbar sind. Der Steuerungsrahmen bildet damit den verbindlichen fachlichen und räumlichen Rahmen für die weitere Bewertung und Auswahl der Projekte sowie für die anschließende Überführung geeigneter Vorhaben in ein Bauleitplanverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB).
Bewertung der Anträge
Aufbauend auf dem beschlossenen „Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ erfolgt die Bewertung der fristgerecht eingegangenen Anträge anhand eines einheitlichen Bewertungskatalogs mit objektiven und transparenten Kriterien. Ziel der Bewertung ist es, innerhalb des vorgegebenen räumlichen und fachlichen Rahmens diejenigen Projekte zu identifizieren, die in besonderem Maß zur landschaftsverträglichen, technisch umsetzbaren und langfristig nachhaltigen Nutzung der Solarenergie im Stadtgebiet beitragen.
Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Qualität und Nachvollziehbarkeit des Gesamtkonzepts, die Einbindung des Vorhabens in den Landschafts- und Siedlungsraum, die technische Umsetzbarkeit einschließlich Netzintegration sowie der Mehrwert für Umwelt, regionale Wertschöpfung und die Stadtgesellschaft.
Im Rahmen der Bewertung ist zu beachten, dass für das Bewertungskriterium 1.1 „Der Standort ist topographisch kaum einsehbar; die Fernwirkung auf das Landschaftsbild ist gering; keine Beeinträchtigung durch Blendwirkung“ eine besondere Mindestanforderung gilt. Für dieses Kriterium ist das Erreichen von mindestens 2 der 4 Bewertungspunkte zwingende Voraussetzung für eine weitere Berücksichtigung des Projekts. Wird diese Mindestpunktzahl nicht erreicht, scheidet das Vorhaben unabhängig von der insgesamt erzielten Punktzahl aus dem weiteren Auswahlverfahren aus.
Eine Auswahl nach dem sogenannten „Windhundprinzip“ (First-Come-First-Serve) erfolgt nicht. Alle fristgerecht eingegangenen Anträge werden gleichrangig geprüft und bewertet, um eine ausgewogene, nachvollziehbare und an den Zielen des Steuerungsrahmens orientierte Auswahl geeigneter Projekte sicherzustellen.
Erforderliche Antragsunterlagen
Die einzureichenden Unterlagen sollen eine fundierte, vergleichbare Beurteilung der Vorhaben ermöglichen. Das Antragsverfahren gliedert sich in allgemeine Antragsunterlagen sowie projektbezogene Angaben zu den Bewertungskriterien.
A. Allgemeine Antragsunterlagen
Diese Unterlagen sind von allen Antragsstellern vollständig vorzulegen:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Planunterlagen, bestehend aus
- einem Lageplan mit Darstellung angrenzender Nutzungen,
- einer Visualisierung der Fläche in der Karte des Steuerungsrahmens,
- einer Absichtserklärung der Eigentümer*innen, aus der hervorgeht, dass die Fläche(n) zur Errichtung eines Solarparks verpachtet werden sollen, oder einem Pachtvertrag,
- einem Modulbelegungsplan mit Angaben zur Ausrichtung der Module, Abständen, Technikflächen, Zuwegung und Einfriedung.
B. Projektbezogene Angaben zu den Bewertungskriterien
Zu den nachfolgenden Bewertungskriterien sind jeweils Darstellungen, Konzepte oder Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, in welchem Umfang das jeweilige Kriterium erfüllt wird.
- Standort
1.1 Einsehbarkeit, Fernwirkung und Blendwirkung
Erste Visualisierungen aus relevanten Blickrichtungen (z.B. Fotomontagen) zur Darstellung der landschaftlichen Einbindung des Standortes und zur plausiblen Einschätzung der Sichtbarkeit und Fernwirkung sowie Einschätzung der Blendwirkungen auf sensible Sichtachsen; ergänzend Darstellung vorgesehener Maßnahmen zur Minimierung der Fern- und Blendwirkungen.
2. Landwirtschaftliche und technische Integration
2.1 Landwirtschaftliche Doppelnutzung (Agri-PV)
Konzept zur landwirtschaftlichen Doppelnutzung mit Beschreibung der vorgesehenen Bewirtschaftung, der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung, einer Erklärung zur Vereinbarkeit von landwirtschaftlicher Nutzung und Photovoltaik-Freiflächenanlage entsprechend der DIN SPEC 91434 bzw. DIN SPEC 91492 sowie einer Absichtserklärung des landwirtschaftlichen Nutzers.
2.2 Netzanschluss
Angaben zum geplanten Netzanschluss mit Benennung des Netzanschlusspunktes, Darstellung der Trassenführung und Leitungslänge sowie eines Nachweises oder einer Absichtserklärung des Netzbetreibers zur grundsätzlichen Anschlussmöglichkeit.
2.3 Maßnahmen zur Netzstabilität
Kurzkonzept zu vorgesehenen Maßnahmen zur Netzstabilisierung einschließlich Angaben zur geplanten Leistung und Betriebsweise.
2.4 Nutzung von Synergien mit Infrastruktur
Darstellung geplanter Synergien mit bestehender oder geplanter Infrastruktur im Umfeld (z.B. Sektorenkopplung, Mitnutzung von Infrastrukturtrassen)
2.5 Förderung von E-Ladeinfrastruktur
Konzept zur Errichtung oder Förderung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet mit Angaben zu Umfang, möglichen Standorten und Umsetzungsperspektive.
3. Regionale Wertschöpfung und Zusammenarbeit
3.1 Zusammenarbeit mit regionalen Betrieben
Darstellung geplanter Kooperationen mit regionalen Unternehmen bei Planung, Bau und Betrieb der Anlage sowie eine Absichtserklärung der Firmeneigentümer*innen über die Zusammenarbeit.
3.2 Regionale Stromvermarktung
Konzept zur regionalen Vermarktung des erzeugten Stroms einschließlich Angaben zum geplanten Anteil der regionalen Nutzung.
3.3 Direktversorgung benachbarter Unternehmen
Darstellung geplanter Modelle zur Direktversorgung benachbarter Unternehmen sowie Benennung vorgesehener Abnehmer.
3.4 Nutzung kommunaler oder gemeinnütziger Flächen
Nachweis über die Nutzung kommunaler oder gemeinnütziger Flächen (z.B. Absichtserklärungen oder Pachtverträge).
3.5 Kommunale Steuereinnahmen
Darstellung der vorgesehenen Beiträge zur kommunalen Wertschöpfung, insbesondere im Hinblick auf die durch den Anlagenbetrieb entstehenden Steuereinnahmen.
4. Bürgerbeteiligung und Gemeinwohl
4.1 Finanzielle Beteiligung der Bevölkerung
Konzept zur direkten finanziellen Beteiligung der lokalen Bevölkerung.
4.2 Vergünstigte Stromtarife
Darstellung geplanter Vergünstigungen oder besonderer Stromtarife für die lokale Bevölkerung.
4.3 Zusätzlicher Allgemeinnutzen
Beschreibung zusätzlicher freiwilliger Leistungen oder Mehrwerte für die Allgemeinheit (z.B. Bildungsangebote, Infrastrukturmaßnahmen).
5. Ökologie und Biodiversität
5.1 Ökologisches Pflege- und Entwicklungskonzept
Ökologisches Pflege- und Entwicklungskonzept für die Betriebsphase der Anlage.
5.2 Biodiversität und ökologische Maßnahmen
Zusammenfassende Darstellung der vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, zum Schutz natürlicher Ressourcen und zur Integration ökologischer Strukturen sowie eine erste Einschätzung zu Schutzgebieten, Biotopen und artenschutzrechtlichen Belangen; detaillierte Fachgutachten sind in dieser Verfahrensphase nicht erforderlich.
5.3 Einbindung der lokalen Jägerschaft
Nachweis über die frühzeitige Einbindung der lokalen Jägerschaft in die Planung (z.B. Gesprächsvermerke oder Stellungnahmen).
Weitere Informationen und Kontakt
Alle für das Antragsverfahren maßgeblichen Unterlagen werden auf der Internetseite der Stadt Bitburg unter www.bitburg.de/aktuelles/antragsverfahren-pv/ zum Download bereitgestellt. Dies umfasst die ausführliche öffentliche Bekanntmachung zum Antragsverfahren einschließlich einer Übersicht der einzureichenden Unterlagen, den Steuerungsrahmen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die Karte zum Steuerungsrahmen, das auszufüllende Antragsformular sowie den Bewertungskriterienkatalog einschließlich Punktdefinition und Bewertungsbogen.
Die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen erfolgt ausschließlich in digitaler Form per E-Mail an stadtentwicklung@stadt.bitburg.de.
Durch die Teilnahme am Antragsverfahren entsteht kein Rechtsanspruch auf die bauplanungsrechtliche Zulassung und Realisierung des Vorhabens. Die Entscheidung über die Weiterverfolgung einzelner Projekte obliegt den zuständigen städtischen Gremien. Ebenso besteht kein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen oder Kosten, die den Antragstellern im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Teilnahme am Antragsverfahren entstehen.
Für Rückfragen zum Antragsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bitburg unter den Telefonnummern 06561-6001-335 / -334 oder -331 sowie unter der E-Mail-Adresse stadtentwicklung@stadt.bitburg.de gerne zur Verfügung.
Stadtverwaltung Bitburg
Bitburg, 23. Februar 2026
Heiko Jakobs
Bürgermeister
