Aufgrund eines verfahrenstechnischen Fehlers -teilweise unvollständig ausgelegter Planunterlagen- wird hiermit bekannt gemacht, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am o.g. Bauleitplanverfahren der Stadt Bitburg wiederholt wird.
Aufgrund eines verfahrenstechnischen Fehlers wird hiermit bekannt gemacht, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am o.g. Bauleitplanverfahren der Stadt Bitburg wiederholt wird.
Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2024 den Bebauungsplan der Stadt Bitburg Nr. 105 Bereich „Neue Straßenanbindung Auf Paulskreuz – Kreisverkehrsplatz B 50“ als Satzung beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in öffentlicher Sitzung am 25.04.2024 die zweite Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg Nr. 11 Bereich „Theobald-Simon-, Rittersdorfer-, Kölner Str. und Burgweg“ beschlossen.