gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) betreffend den Flächennutzungsplan der Stadt Bitburg Bereich „Auf Forst – Sonderbaufläche Photovoltaik“ im Stadtteil Matzen
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) betreffend den Bebauungsplan der Stadt Bitburg Nr. 114 Bereich „Auf Forst – Sondergebiet Photovoltaik“ im Stadtteil Matzen
Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat am 30.06.2025 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bitburg Bereich „In Burgeich – Sonderbaufläche Photovoltaik“ im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 115 Bereich „In Burgeich – Sondergebiet Photovoltaik“ beschlossen.
Das Europäische Berufsbildungswerk (kurz Euro-BBW) beabsichtigt zur Sicherung der Bausubstanz und der Erhalt einer funktionsfähigen Gebäudesubstanz die Herstellung neuer Überdachungen der bestehenden Flachdachgebäude. Die geplanten Baumaßnahmen stehen teilweise im Widerspruch zu den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 60 „Schleifmühle / Europäisches Berufsbildungswerk“, die aus den vorgenannten Gründen einer Änderung unterzogen werden sollen.
Aufgrund eines verfahrenstechnischen Fehlers -teilweise unvollständig ausgelegter Planunterlagen- wird hiermit bekannt gemacht, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am o.g. Bauleitplanverfahren der Stadt Bitburg wiederholt wird.
Aufgrund eines verfahrenstechnischen Fehlers wird hiermit bekannt gemacht, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am o.g. Bauleitplanverfahren der Stadt Bitburg wiederholt wird.
Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2024 den Bebauungsplan der Stadt Bitburg Nr. 105 Bereich „Neue Straßenanbindung Auf Paulskreuz – Kreisverkehrsplatz B 50“ als Satzung beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in öffentlicher Sitzung am 25.04.2024 die zweite Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg Nr. 11 Bereich „Theobald-Simon-, Rittersdorfer-, Kölner Str. und Burgweg“ beschlossen.