In der Stadt Bitburg soll der Bebauungsplan Nr. 109 für den Bereich „Oberstraße“, Stadtteil Matzen aufgestellt werden. Ziel ist es, auf einer ca. 6.500 m² großen Fläche Baurecht zur Errichtung von 3 Einfamilienhäusern mit jeweils maximal 2 Wohneinheiten zu schaffen und die Grundstücke einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen.
Im Stadtteil Matzen beabsichtigt eine Eigentümergemeinschaft auf einer Fläche von ca. 6.500 m² die Errichtung von 3 Wohnhäusern mit jeweils maximal 2 Wohneinheiten. Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat hierzu in seiner öffentlichen Sitzung am 28.11.2024 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan der Stadt Bitburg Nr. 109“, Stadtteil Matzen gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in öffentlicher Sitzung am 26.09.2024 den Bebauungsplan der Stadt Bitburg Nr. 105 Bereich „Neue Straßenanbindung Auf Paulskreuz – Kreisverkehrsplatz B 50“ als Satzung beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in öffentlicher Sitzung am 25.04.2024 die zweite Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg Nr. 11 Bereich „Theobald-Simon-, Rittersdorfer-, Kölner Str. und Burgweg“ beschlossen.