Öffentliche Bekanntmachung 3. Änderung B-Plan Schleifmühle/EuroBBW

Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 den Beschluss gefasst,

die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60 „Schleifmühle / Europäisches

Berufsbildungswerk“ aufzustellen. Der Beschluss über die Einleitung des

Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt

gemacht.

In gleicher Sitzung des Stadtrates am 22.05.2025 wurde auch der Entwurf des

Bebauungsplans gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und

Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wird damit

Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der

Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 2 BauGB.

Gemäß § 4b BauGB wurde die ISU GmbH, Bitburg sowohl mit der Durchführung der

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als auch mit der Beteiligung der

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, beide

Verfahrensschritte gleichzeitig durchzuführen.

Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als

Bebauungsplan der Innenentwicklung. Im beschleunigten Verfahren wird gemäß

§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach

§ 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs.

2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der

zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 2

Satz 1 Nr. 1 BauGB wird hier von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach

§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Es besteht bereits die Möglichkeit, sich nach Terminvereinbarung zunächst beim

Planungsbüro ISU gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und

Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Das Planungsbüro

ISU ist während der allgemeinen Geschäftszeiten von montags bis freitags von 08:30 Uhr bis

12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer 06561/9449-0 oder per

Email unter info@i-s-u.de zu erreichen.


Lage und Abgrenzung des Plangebietes:

Der Geltungsbereich befindet sich im Osten der Kernstadt Bitburg an der Mötscher und

Henry-Dunant-Straße. Er umfasst das Flurstück 136/5 in der Flur 6, Gemarkung Bitburg.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. Die

inhaltlichen Änderungen beziehen sich jedoch allein auf die textlichen Festsetzungen.

Änderungen der Planzeichnung oder der Abgrenzung des Geltungsbereichs des bestehenden

Bebauungsplans Nr. 60 „Schleifmühle / Europäisches Berufsbildungswerk“ werden nicht

vorgenommen.

Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der

Internetseite der Stadt Bitburg statt.


Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden in der Zeit vom

08. September 2025 bis einschließlich 10. Oktober 2025

im Internet auf der Seite der Stadt Bitburg www.bitburg.de (im Hauptmenü siehe „Aktuelles >

Bauleitplanung“) veröffentlicht.


Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:

1. Textfestsetzungen,

2. Begründung (städtebaulicher Teil) mit Darlegung der allgemeinen Ziele und

Auswirkungen des Bebauungsplans.


Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum

bei den nachfolgenden Stellen während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme

ausgelegt:


Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz 3-4, 54634

Bitburg, während der Dienststunden i.d.R. jeweils in den Zeiten montags bis freitags von

8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags

von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.


In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag auch eine Übersendung der Unterlagen erfolgen

(§ 3 Abs. 2 PlanSiG).

Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter

https://geoportal.rlp.de eingestellt.


Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung bei den oben genannten

Stellen vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich eingereicht

(per Briefeinwurf, Postzustellung) oder per E-Mail an m.zimmermann@i-s-u.de gerichtet

werden.


Es wird zudem darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB

nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung

über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Stadt Bitburg

deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die

Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2

S. 2 BauGB).


Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die zum Bauleitplanverfahren abgegebenen

Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der jeweils zuständigen städtischen Gremien beraten

werden und somit personenbezogene Daten, soweit für das Bauleitplanverfahren erforderlich,

den zuständigen städtischen Gremien und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt

werden.


Bitburg, 26. August 2025

Joachim Kandels

Bürgermeister