Die Projektgesellschaft P2 GmbH plant im Bereich der ehemaligen Gärtnerei „Steindorf“ in der Albachstraße in Bitburg die Entwicklung von Wohngebietsflächen.
Zur Schaffung von Planungsrecht ist die Erstellungen eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Stadtrat Bitburg hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Albachstraße“ in der Stadt Bitburg gefasst.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
In gleicher Sitzung des Stadtrates wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt; die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde beschlossen. Der Öffentlichkeit und sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belang wird damit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teile der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 2 BauGB.
Gem. § 4b BauGB wurde das Ingenieurbüro P & P GmbH, Wadern, sowohl mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB als auch mit der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht beide Verfahrensschritte gleichzeitig durchzuführen.
Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren entwickelt. Entsprechend wird bekannt gemacht:
- dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach BauGB § 2 Abs. 4 aufgestellt wird; vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen;
- dass von der frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen wird; der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.
Es besteht bereits jetzt die Möglichkeit, sich nach Terminvereinbarung beim Ingenieurbüro P & P GmbH, Wadern, gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Das Ingenieurbüro ist während der allgemeinen Geschäftszeiten von montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr unter der Telefonnummer 06831 769 1005 oder per E-Mail unter a.heinke@paulus-partner.de zu erreichen.
Der aus nachstehender Abbildung ersichtliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet nördlich der Albachstraße in der Stadt Bitburg und hat eine Fläche von ca. 4.000 m². Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 6 die Flurstücke 305/3, 337/81 und 337/83.

Abbildung: Geltungsbereich des Bebauungsplans „Albachstraße“ (schwarz gestrichelt), genordet, ohne Maßstab.
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Bitburg statt. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden in der Zeit vom 27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025 im Internet auf der Seite der Stadt Bitburg www.bitburg.de (im Hauptmenu siehe Aktuelles>Bauleitplanung) veröffentlicht.
Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Artenschutzprüfung
Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:
Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden i.d.R. jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung bei den oben genannten Stellen vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich eingereicht werden (per Briefeinwurf, Postzustellung) oder per E-Mail an a.heinke@paulus-partner.de gesendet werden.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Stadt Bitburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die zum Bebauungsplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der jeweils zuständigen städtischen Gremien beraten werden und somit personenbezogene Daten, soweit für das Bauleitplanverfahren erforderlich, den zuständigen Gremien und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Bitburg, den 10.10.2025
Joachim Kandels
Bürgermeister
