Öffentliche Bekanntmachung 


Zur Realisierung einer geplanten Wohnbebauung in einem der drei Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 97 „Stahler Weg“ ist der rechtskräftige Bebauungsplan einer ersten Änderung zu unterziehen. Kerninhalt ist die Anpassung der festgesetzten Grundflächenzahl in den Teilbereichen WA 2 und WA 3. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Anpassung der Grundflächenzahl an eine allgemeine wohnbauliche Nutzung sowie die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine angemessene Ausnutzung der Grundstücke.


Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2025 den Beschluss gefasst, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 97 „Stahler Weg“ aufzustellen. Der Beschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.


In gleicher Sitzung des Stadtrates am 11.12.2025 wurde auch der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wird damit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 2 BauGB.


Gemäß § 4b BauGB wurde die ISU GmbH, Bitburg sowohl mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als auch mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, beide Verfahrensschritte gleichzeitig durchzuführen.


Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.


Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird hier von der früh-zeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.


Es besteht bereits die Möglichkeit, sich nach Terminvereinbarung zunächst beim Planungs-büro ISU gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Das Planungsbüro ISU ist während der allgemeinen Geschäftszeiten von montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 06561/9449-0 oder per Email unter info@i-s-u.de zu erreichen.


Lage und Abgrenzung des Plangebietes:
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Bitburg Stahl, westlich der B 51. Somit befindet es sich außerhalb der eigentlichen Kernstadt, jedoch innerhalb eines bereits baulich entwickelten Gebietes. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 97 „Stahler Weg“ umfasst eine Fläche von ca. 4.700 m² auf den folgenden Flurstücken: Gemarkung Bitburg, Flur 9, Flurstücke 138/78, 138/79, 138/80; 138/81, 138/82.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 97 „Stahler Weg“ beziehen sich auf die textlichen Festsetzungen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der nachstehenden Abbildung zu entnehmen.


Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Bitburg statt.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden in der Zeit vom

17. Februar 2026 bis einschließlich 20. März 2026


im Internet auf der Seite der Stadt Bitburg www.bitburg.de (im Hauptmenü siehe „Aktuelles > Bauleitplanung“) veröffentlicht.
Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:
1. Planurkunde mit zeichnerischen Festsetzungen,
2. Textfestsetzungen als separate Fassung,
3. Begründung (städtebaulicher Teil) mit Darlegung der allgemeinen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplans.
Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei den nachfolgenden Stellen während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:


Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden i.d.R. jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.


In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag auch eine Übersendung der Unterlagen erfolgen (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).


Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes unter https://geoportal.rlp.de eingestellt.


Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung bei den oben genannten Stellen vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich eingereicht (per Briefeinwurf, Postzustellung) oder per E-Mail an m.zimmermann@i-s-u.de gerichtet werden.


Es wird zudem darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Stadt Bitburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB).


Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die zum Bauleitplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der jeweils zuständigen städtischen Gremien beraten werden und somit personenbezogene Daten, soweit für das Bauleitplanverfahren erforderlich, den zuständigen städtischen Gremien und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Bitburg, 04. Februar 2026
Heiko Jakobs, Bürgermeister