Hierzu werden gemäß § 19 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 17. Juni 2025 alle Feuerwehrangehörigen des Löschzuges Stadtmitte eingeladen.
Wahlberechtigt sind die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bitburg, Löschzug Stadtmitte, sowie der Jugendfeuerwehr Stadtmitte, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Bitburg, 01. Oktober 2025
Stadtverwaltung Bitburg
Joachim Kandels, Bürgermeister
