Die Grabinhaber werden gebeten, spätestens bis zum 31. Januar 2026 vorhandene Grabdenkmäler, Abdeckungen und Einfassungen samt Fundamenten, sowie die Bepflanzung von den Gräbern zu entfernen. Die nach Ablauf der genannten Frist auf den Gräbern verbleibenden Grabanlagen gehen gemäß der geltenden Friedhofsordnung in das Eigentum der Stadt Bitburg über.
Reihengräber, die in den Jahren zwischen 1995 und 2000 letztmalig belegt wurden, können auf schriftlichen Antrag vorzeitig eingeebnet werden. Hierfür ist eine Pauschale für den Pflegeaufwand in Höhe von derzeit 39,60 € pro verbleibendes Jahr der Nutzungszeit zu zahlen.
Ein entsprechender Antrag kann bei der Stadtverwaltung Bitburg, Zimmer K 2, gestellt werden.