Widmungsverfügung

Die Straßen erhalten die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 LStrG).

Die Widmung erstreckt sich auf die folgenden Straßen und Flurstücke der Gemarkung Bitburg:

1.    „Auf Arxt“ – Flur 6, Flurstück 346/7 teilweise und 290/18 und

2.    „Auf Burghöh“ – Flur 2, Flurstück 149/3, 144/10, 142/6 und 141/3

Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist ein Lageplan, in dem die gewidmeten Flächen farblich dargestellt sind. Der Lageplan kann während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer K2 bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Bitburg (Ordnungsamt), Rathausplatz 4, 54634 Bitburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Stadtverwaltung Bitburg eingegangen ist.

Der Widerspruch kann auch innerhalb der in Satz 1 bezeichneten Frist beim Kreisrechtsaus-schuss des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, erhoben werden.

Bitburg, den 15. September 2025

Stadtverwaltung Bitburg

Joachim Kandels

Bürgermeister