Abriss des Parkhauses Annenhof: Verkehrseinschränkungen im direkten Umfeld


Rund um das Gelände sind die Gehwege gesperrt. Außerdem der Straßenabschnitt zwischen den Einmündungen Schliezgasse und Borenweg. Diese Verkehrseinschränkungen gelten für den gesamten Zeitraum der Maßnahme.

Seit dem 16. Juli 2025 gibt es eine Vollsperrung der Denkmalstraße entlang des Parkhausgrundstückes zwischen den Einmündungen Schliezgasse und Borenweg. Außerdem gilt zurzeit eine halbseitige Sperrung der Schliezgasse entlang des Parkhausgrundstückes. Die Verkehrsregelung erfolgt hier durch eine Ampelanlage.

Ab dem 11. August 2025 wird die Vollsperrung der Denkmalstraße in eine halbseitige Sperrung umgewandelt. Die Fahrspur in Richtung Glockenhäuschen/ Erdorfer Straße bleibt geöffnet.

Diese Verkehrseinschränkung ist bis zum 29. August 2025 geplant.

Insgesamt gelten rund um das Parkhausgelände noch bis voraussichtlich 17. Oktober 2025 diverse Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs.