Durchführungsvertrag Naturschutz zwischen Stadt Bitburg und Eifelkreis sichern naturschutzrechtlichen Ausgleich für Bebauungsplan „Oberstraße“

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Oberstraße“, Bitburg-Matzen, ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich nach dem Bundesnaturschutzgesetz durchzuführen. Ein Fachbüro hat hierzu in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Eifelkreises einen Umweltbericht sowie eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung erstellt.

Der Vertrag basiert auf § 11 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und überträgt die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Maßnahmen an die Eigentümer der betroffenen Grundstücke. Für die Stadt entstehen somit keine Kosten.

Die Stadtverwaltung hat den Vertragsentwurf gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.