Mit dem Bebauungsplan soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung im Bereich des Borenwegs gewährleistet bleiben.
Das Gebäude des früheren Bitburger Kinos befindet sich im Eigentum einer privaten Projektgesellschaft, die bereits im Jahr 2022 ein Wohnbauprojekt plante, das jedoch nicht umgesetzt wurde.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Altbebauungsplanes „Spittelmarkt“ aus dem Jahre 1956, der für die Häuserzeile entlang des Borenweges eine zweigeschossige Bauweise vorsieht. Ausgenommen ist das Eckgebäude „Zangerle´s Eck“, wo 3 Vollgeschosse erlaubt sind.
In den städtischen Gremien bestand Einigkeit, dass anstatt des Altplanes die Entwicklung dieses innerstädtischen Areals über einen neuen Bebauungsplan gestaltet werden muss. Die Ausarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch die Projektgesellschaft, die auch die Kosten trägt.