Stadtrat beschließt Änderung der Sondernutzungssatzung für Bitburg

Ein wesentlicher Punkt der Novellierung der Satzung beinhaltet die Grundsätze für die Plakatierung und Werbung sowie für die Regelung für Wahlinformationsstände: Hier wurden mit dem Spittel und dem Petersplatz die Standorte für stationäre Wahlinformationsstände festgeschrieben. Andere Standorte sind demnach künftig grundsätzlich unzulässig. In dem Zusammenhang wurde auch ein Abstandsgebot stationärer Wahlinformationsstände zu öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die überwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden, festgelegt.

Darüber hinaus beinhaltet die geänderte Satzung z.B. neue Regelungen zur Genehmigungsfähigkeit von Außengastronomie, zur Befreiung von Gebühren für bestimmte Aktivitäten und Vieles mehr. Auf die Festlegung von Gestaltungsvorgaben wie z.B. die Art von Stühlen und Tischen vor einem Geschäft, die Anzahl an Warentischen oder welche Art von Sonnenschirmen aufgestellt werden darf, wurde vorerst verzichtet.