Bei einem Bilanzkreismodell werden die Abnahmestellen der kommunalen Einrichtungen in einem energiewirtschaftlichen Bilanzkreis zusammengefasst.
Das daraus resultierende Bedarfsprofil wird mit passenden Erzeugungsanlagen (Photovoltaik-, Windkraft- ggf. BHKW-Anlagen) angereichert. Diese werden entweder direkt oder über einen PPA-Vertrag (Power Purchase Agreement) dem Bilanzkreis zugeordnet. Zielsetzung dabei ist es, den wirtschaftlich sinnvollen Teil des Energiebedarfs selbst zu decken und nur die Restmenge (Residualbedarf) am Markt einkaufen zu müssen.
Die Umsetzung des kommunalen Bilanzkreises wird für Anfang 2027 angestrebt.
