Grundlage der Anpassung bildet der Neuerlass des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 17. Juni 2025 sowie die neue Landesverordnung über Stundensätze für Feuerwehr- und andere Einsatzfahrzeuge (FeuerwFzStV RP) vom 30. Mai 2025. Diese Regelungen vereinfachen die Kalkulation der Stundensätze für Einsatzfahrzeuge, indem pauschale Stundensätze vorgegeben werden, die für alle Aufgabenträger verbindlich sind.
Wesentliche Änderungen der Satzung
Die aktualisierte Satzung berücksichtigt die neuen gesetzlichen Grundlagen und passt die bestehenden Regelungen an das Mustersatzungsmodell des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz an. Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
- Aktualisierung der Fahrzeug-Stundensätze: Die neuen, landesweit einheitlichen Pauschalsätze ersetzen die bisher individuell kalkulierten Kostenansätze.
- Anpassung der Personalkosten: Die Personalkostenstundensätze wurden auf die zurzeit gültigen Beträge aktualisiert und für die nicht in der Verordnung aufgeführten Fahrzeuge neu kalkuliert.
- Neue Regelung für Kosten bei Fehlalarmen: Kosten für Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen werden entsprechend den neuen Verhältnissen auf 750 Euro festgelegt. Dies soll auch dazu beitragen, um Betreiber zur intensiveren Wartung zu motivieren.
Die Anpassung der Pauschale für Fehlalarme soll die Betreiber automatischer Brandmeldeanlagen dazu motivieren, ihre Anlagen ordnungsgemäß zu warten, um die Anzahl der Fehlalarme – derzeit etwa 70 bis 80 pro Jahr – zu reduzieren.
