Das bedeutet gleichzeitig, dass die Betroffenen dann auch Briefwahl machen müssen, da sie im Wählerverzeichnis einen entsprechenden Sperrvermerk haben und deshalb nicht im Wahllokal wählen können.
Für alle anderen gilt: Wer noch Briefwahl beantragen möchte, kann das online über folgenden Link: https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=96. Auch ein Mail mit Name, Vorname, Straße und Geburtsdatum an die Adresse wahlen@stadt.bitburg.de ist möglich. Und schließlich kann man seine Unterlagen natürlich auch weiterhin im Rathaus erhalten und auf Wunsch auch dort wählen.