Der Auftrag unserer Kindertagesstätte

Inhalt:

Rechtlicher Rahmen

Die Lebenssituation unserer Kinder, ihre Bedürfnisse und die Konsequenzen für unsere Arbeit

Unser Bild vom Kind

Demokratie in der KiTa

Offene Arbeit, offenes Konzept

Unser Raumkonzept

Rechtlicher Rahmen

Die organisatorische und inhaltliche Arbeit in Kindertagesstätten ist durch verschiedene Gesetze, Verordnungen und Vorgaben auf den unterschiedlichen Ebenen verbindlich geregelt. Die folgende Tabelle gibt hierzu einen allgemeinen Überblick.



SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

Maßgeblich für soziale Einrichtungen, Träger und Fachkräfte ist das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Es ergeben sich für Träger und pädagogische Fachkräfte verbindliche Regelungen und Vorgaben, wenn es zum Beispiel um die Konzeption, um Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren, die Qualitätsentwicklung oder um Vorgehensweisen in Gefährdungssituationen und die Erarbeitung von einrichtungsinternen Schutzkonzepten geht.

KiTaG RLP

Seit dem 1. Juli 2021 ist das neue KiTa-Gesetz in Kraft getreten.

Eine wichtige Änderung für Eltern gab es bereits zum 1. Januar 2020: Ab diesem Zeitpunkt galt die Beitragsfreiheit auch für alle Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr und damit auch für Kinder die Krippen besuchen.

Zum 1. Juli 2021 traten folgende Regelungen in Kraft: Die Umstellung auf das neue Personalisierungssystem, der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden, die Toleranzregelung über die unbesetzten Plätze, die Gewährung von Leitungsdeputaten und Deputaten für Praxisanleitung, der neue KiTa-Beirat und das Sozialraumbudget.

Mit dem Rechtsanspruch auf eine Betreuung von sieben Stunden am Stück geht außerdem einher, dass vor Ort bedarfsgerechte Angebote für eine Mittagsverpflegung gefunden und bereitgehalten werden. Zugleich gilt: Veränderung braucht Zeit – neue Fachkräfte müssen gefunden und Verbesserungen angeschoben werden.

(nach Dr. Stefanie Hubig, https://kita.rlp.de)

Schutzauftrag § 8a SGB VIII

Die Kindertageseinrichtung ist laut Vereinbarungen mit dem Jugendamt beauftragt, gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes zu erkennen und das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Bei einer Gefährdungseinschätzung ist eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen und sofern dadurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird, Eltern und Kind miteinzubeziehen. Die Fachkräfte müssen bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn diese aufgrund einer Risikoeinschätzung als erforderlich gehalten werden. Falls diese Hilfsangebote von den Eltern abgelehnt oder nicht ausreichend erscheinen um die Gefährdung abzuwenden, muss die Einrichtung das Jugendamt informieren bzw. hinzuziehen.

 

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht ist gesetzlich begründet. Im Sinne des Personensorgerechts (wie in §1631 Abs. 1 BGB beschrieben) liegt die Aufsichtspflicht bei den Sorgeberechtigten des Kindes und wird von diesen für einen bestimmten Zeitraum auf den Träger der Kindertageseinrichtung übertragen.

Den pädagogischen Fachkräften obliegt die Aufsichtspflicht über die ihnen anvertrauten Kinder während der Zeit ihres Aufenthaltes in der Kindertagesstätte, einschließlich der Ausflüge, Spaziergänge und Besichtigungen, sofern ihnen das Kind übergeben wurde.

Die Eltern begleiten ihr Kind bis zum Erziehungspersonal, um so die Aufsicht zu übertragen. Die Aufsicht ist von den Mitarbeitenden so wahrzunehmen, dass einerseits der pädagogische Auftrag gemäß der zugrundeliegenden pädagogischen Konzeption der Kindertagesstätte erfüllt wird, andererseits Kinder sich selbst und anderen keinen Schaden zufügen.

 

Bei gemeinsamen Veranstaltungen der Kindertagesstätte mit Angehörigen der Kinder verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Eltern, deren Kinder anwesend sind. Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach dem Entwicklungsstand und der Persönlichkeit des Kindes sowie situativen Gegebenheiten.

Falls Fremde oder andere nicht sorgeberechtigte Personen das Kind abholen, verlangt die Kindertagesstätte eine schriftliche Erklärung (Abholerschein) der Eltern. Abholberechtigte Personen (z. B. auch ältere Geschwisterkinder, Richtwert-Alter ist 12 Jahre) werden auf einem Vertragsblatt namentlich aufgeführt. Änderungen bei der Abholberechtigung sollen unverzüglich mitgeteilt werden. Soll das Kind den Nachhauseweg alleine antreten, ist hierzu eine schriftliche Einverständniserklärung notwendig. Bei Schulkindern wird davon ausgegangen, dass sie ohne weitere Regelung alleine nach Hause gehen dürfen. Der Weg zur Kindertagesstätte und zurück nach Hause liegt im Verantwortungsbereich der Eltern.

Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht sind die pädagogischen Fachkräfte allerdings verpflichtet einzugreifen, wenn nach ihrem Ermessen die Sicherheit des Kindes auf dem Nachhauseweg gefährdet ist. Dies gilt insbesondere, wenn das Kind den Heimweg mit einem eigenen Fahrzeug (z.B. Tretroller) antreten möchte. In diesen Fällen setzt sich die Kindertagesstätte mit den Eltern in Verbindung.

 

Datenschutz in der KiTa

In der Arbeit der Kindertagesstätten ist die Erhebung, Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten nicht grundsätzlich verboten und in vielen Fällen unabdingbar. Die Grundsätze der Erforderlichkeit, Zweckbindung, Nichtdiskriminierung und Transparenz werden dabei zum Schutz der Persönlichkeit berücksichtigt.

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen als Eltern einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer Daten und die Daten Ihrer Kinder geben:

 

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Bei Fragen, Beschwerden oder Anregungen in Bezug auf die Datenverarbeitung steht Ihnen der KiTa-Träger Stadt Bitburg und die KiTa-Leitung Frau W. Wengler in Kooperation mit dem Datenschutzbeauftragten der Einrichtung zur Verfügung.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Herr Andreas Zimmer

 

2. Zu welchem Zweck werden Ihre Daten und die Daten Ihres Kindes verarbeitet?

Die Daten werden zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages nach dem KiTa-Zukunftsgesetz und dem Sozialgesetzbuch verarbeitet. In Bezug auf die Eltern handelt es sich in erster Linie um Kontaktdaten; in Bezug auf die Kinder um die Verwaltungsdaten und für die pädagogische Arbeit notwendige Daten. Hierzu gehören auch die Bildungs- und Lerndokumentationen in Bezug auf Ihr Kind (Portfolio).

 

3. An welche Stellen können Daten übermittelt werden?

Private und öffentliche Stellen:

Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen übermitteln wir die erforderlichen Daten beispielsweise an das Gesundheitsamt, Straßenverkehr, Busunternehmen, das örtlich zuständige Jugendamt, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung oder den Elternausschuss. Ein Datenaustausch mit der aufnehmenden Grundschule findet nur mit Ihrer Einwilligung statt. Gleiches gilt für den Datenaustausch mit Ärzten und Therapeuten.

 

4. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Wir löschen die Daten von Kindern und Eltern grundsätzlich spätestens ein Jahr nach Verlassen der KiTa. Die Bildungs- und Lerndokumentation (Portfolio) Ihres Kindes wird Ihnen bei Verlassen der KiTa ausgehändigt. Längere Aufbewahrungsfristen gelten dann, wenn dies beispielsweise für Abrechnungszwecke oder im Rahmen der Dokumentationspflicht (z.B. bei einem Kindergartenunfall) erforderlich ist.

 

5. Welche Datenschutzrechte haben Sie bzw. Ihr Kind?

Nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen bestimmte Datenschutzrechte zu. Im Einzelnen informieren wir Sie über:

1. Das Recht, Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen und unrichtige Daten berichtigen oder vervollständigen zu lassen. Auf Verlangen werden wir Ihnen eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen.

2. Das Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten, sofern die Notwendigkeit der Speicherung nach den oben angedeuteten Aufbewahrungsfristen nicht mehr besteht.

Das Recht, unter bestimmten Umständen, insbesondere wenn die Richtigkeit der Daten bestritten ist, die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen.

Das Recht, Widerspruch (soweit möglich) gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten einzulegen.

Bei Beschwerden aus dem Bereich des Datenschutzes, insbesondere wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, können Sie sich wie oben angegeben an den Träger, die KiTa-Leitung in Kooperation mit dem Datenschutzbeauftragten, sowie an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) als Aufsichtsbehörde wenden.

Kontaktdaten (LfDI):

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit RLP

Hintere Bleiche 34

55116 Mainz

Telefon: 06131/208-2449

Telefax: 06131/208-2497

Email: poststelle@datenschutz.rlp.de

 

Bildungsempfehlungen Rheinland-Pfalz

Im Jahr 2004 hat das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend, Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz herausgegeben, die Grundlage unserer Arbeit sind:

„Bildung in Kindertagesstätten fördert insbesondere die Eigenaktivität des kompetent handelnden Kindes. In diesem Zusammenhang wird von Selbstbildungspotenzialen gesprochen. Gemeint sind dabei die differenzierten Wahrnehmungserfahrungen, Vorgänge innerer Verarbeitungen durch Fantasie, sprachliches sowie naturwissenschaftlich-logisches Denken, lernen in Sinnzusammenhängen, die Entwicklung sozialer Beziehungen und zur sächlichen Umwelt, sowie forschendes und entdeckendes Lernen“

(aus: Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz, 2004)

Die Bildungsempfehlungen beginnen mit folgendem Zitat eines großen Pädagogen:

„Kinder haben die Fähigkeit und das Recht, auf eigene Art wahrzunehmen, sich auszudrücken und ihr Können und Wissen zu erfahren und zu entwickeln. Sie wollen lernen und haben ein Recht auf ihre Themen sowie auf ein genussreiches Lernen. Sie haben ein großes Vergnügen zu verstehen, zu wissen und sich an Problemen zu messen, die größer sind als sie!“
(Loris Malaguzzi)

 

Die Lebenssituation unserer Kinder, ihre Bedürfnisse und die Konsequenzen für unsere Arbeit

Die Lebenswelt der Kinder hat sich gewandelt, was auch zu einer Veränderung ihrer Bedürfnisse geführt hat. Diese Entwicklungen lassen sich durch folgende Punkte zusammenfassen:

  • Kinder leben heutzutage vermehrt in Kleinfamilien.
  • Die Anzahl der Alleinerziehenden nimmt zu. Scheidungen sind Teil der Erfahrungen vieler Kinder; auch Patchworkfamilien werden häufiger.
  • Oft sind beide Elternteile berufstätig.
  • Die materielle und finanzielle Situation der Familien hat sich verändert.
  • Spielpartner sind seltener anzutreffen und kommen meist nur auf Einladung.
  • Kinder verbringen die meiste Zeit unter der Aufsicht von Erwachsenen.
  • Der Wohn- und Spielraum ist oft beengt.
  • Eltern haben Bedenken hinsichtlich der Sicherheit ihrer Kinder.
  • Garten- und Landschaftsgestaltungen sind häufig durchgeplant.
  • Der Straßenverkehr nimmt zu.
  • Die Terminkalender sind überfüllt und es gibt ein großes Angebot an Freizeit- und Fördermöglichkeiten.
  • Fernsehen, Handy und Computer sind fester Bestandteil des Alltags und vieles mehr.

Folgen für die Lebenswelt der Kinder

Bedürfnisse der Kinder

Konsequenzen: Wir schaffen Raum für …

In den letzten Jahren ist eine deutliche Einschränkung der Bewegungsräume von Kindern zu beobachten. Das freie Spiel im öffentlichen Raum, insbesondere auf Straßen oder offenen Flächen, ist aufgrund zunehmender Sicherheitsbedenken vieler Eltern kaum noch möglich. Darüber hinaus werden alltägliche Wege häufig mit dem Auto zurückgelegt, was die Gelegenheiten für spontane Bewegungsaktivitäten im Freien weiter einschränkt. Diese Veränderungen haben zur Folge, dass Kindern immer weniger Möglichkeiten zur Verfügung stehen, ihre motorischen Fähigkeiten in natürlichen, bewegungsfördernden Umgebungen zu erproben und weiterzuentwickeln.

Kinder verfügen über ein natürliches Bedürfnis nach Bewegung, das sich in vielfältiger Weise äußert. Bewegung ist eine grundlegende Voraussetzung für die körperliche Wahrnehmung und die Entwicklung der motorischen Kontrolle. Darüber hinaus ermöglicht sie Kindern, ihre Umwelt aktiv zu erkunden, Erfahrungen zu sammeln und damit grundlegende Bildungsprozesse zu durchlaufen. Bewegung trägt in entscheidender Weise zur ganzheitlichen Entwicklung bei und fördert sowohl körperliche als auch kognitive, emotionale und soziale Kompetenzen.

  • Bewegung

Der Alltag von Familien ist zunehmend durch Organisation und Terminstrukturen geprägt. Auch die Zeit der Kinder ist oftmals stark durchgeplant, wodurch spontane Verabredungen und freies Spiel nur noch selten möglich sind. Der Raum für selbstbestimmtes, ungestörtes Spielen wird dadurch erheblich eingeschränkt. Die Fähigkeit, sich intensiv auf ein Spiel einzulassen und dabei das Zeitempfinden zu verlieren – ein wesentliches Merkmal kindlicher Spielfreude und Konzentration – geht zunehmend verloren. Freizeit- und Förderangebote, so sinnvoll sie im Einzelnen sein mögen, fragmentieren häufig den Tagesablauf und erschweren es Kindern, längere Spielphasen kontinuierlich aufrechtzuerhalten.

Kinder benötigen ausreichend Zeit, um sich konzentriert mit Themen auseinanderzusetzen, eigene Zielsetzungen zu entwickeln und diese eigenständig zu verfolgen. Dies ist eine zentrale Voraussetzung für die Ausbildung individueller Interessen und die Förderung intrinsischer Motivation. Ebenso ist es notwendig, dass Kindern geeignete Räume zur Verfügung stehen, in denen sie aktiv werden, eigenständige Erfahrungen sammeln und Lernprozesse selbst gestalten können. Insbesondere frei verfügbare Zeit ist essenziell, damit Kinder ihren Interessen nachgehen, Erlebtes verarbeiten und persönliche Bildungsprozesse vollziehen können.

  • eigene Entscheidungen
  • Eigenaktivitäten
  • Freispiel
  • Kreativität

Die Bedingungen des Aufwachsens haben sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. Eine Folge davon ist die zunehmende Einschränkung sozialer Erfahrungsräume für Kinder. Viele Kinder leben heute in Kleinfamilienstrukturen, wodurch Gelegenheiten für vielfältige soziale Kontakte reduziert sind. Spontane Begegnungen mit Gleichaltrigen in der Nachbarschaft finden seltener statt, da nachbarschaftliche Beziehungen weniger intensiv gepflegt werden. Soziale Kontakte entstehen häufig nur noch im Rahmen von durch Erwachsene organisierten Aktivitäten. Zudem verbringen Kinder den Großteil ihrer Zeit unter Aufsicht Erwachsener, was eigenständige soziale Aushandlungsprozesse und das Sammeln selbstbestimmter Beziehungserfahrungen zusätzlich erschwert.

Für eine gesunde soziale Entwicklung benötigen Kinder den Austausch mit anderen Kindern sowie mit Erwachsenen. In diesen Beziehungen sammeln sie grundlegende Erfahrungen darüber, wie soziales Miteinander funktioniert, und entwickeln dabei ihre sozialen Kompetenzen. Kinder brauchen vielfältige und differenzierte Beziehungserfahrungen – darunter auch Konflikte und deren Lösung, Nähe und Distanz, Freundschaften und temporäre Gegnerschaften. Sie möchten ihre eigenen Grenzen erproben, Rollen aushandeln und sich aktiv an der Gestaltung von Gemeinschaft beteiligen – möglichst in selbstbestimmten Kontexten und nicht ausschließlich unter der Anleitung Erwachsener. Auch das Teilen von Geheimnissen und das Erleben von Autonomie sind wichtige Elemente auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit und sozialer Reife.

  • vielfältige Beziehungserfahrungen im gan­zen Haus: Kinder können sich ihre Spielpartner unter al­len Kindern wählen
  • selbstbestimmtes Spie­len in selbst gebilde­ten Gruppen, die Kinder ha­ben die Regie
  • die Wahl der Lieb­lingserzieherin
  • das selbstbe­stimmte Bewältigen von Konflikten
  • -> den Rückzug und das Gefühl des Unbeobachtet Seins

Kinder erleben die Welt zunehmend über Medien wie Fernsehen, digitale Plattformen und Erzählungen anderer, anstatt direkt in ihr zu handeln und sie selbst zu erfahren. Diese Form der indirekten Wahrnehmung reduziert die Möglichkeiten für unmittelbare, sinnvolle Erfahrungen und aktive Auseinandersetzungen mit ihrer Umwelt, was ihre ganzheitliche Entwicklung und ihre Fähigkeit zur eigenen Entfaltung einschränkt.

 

Kinder benötigen für ihre Bildungsprozesse einen direkten Zugang zur Welt, der über alle ihre Sinne erfolgt. Nur durch aktive Teilnahme und direkte Erfahrung können Kinder wirklich verstehen und lernen. Dieser Prozess des aktiven Handelns und Erlebens ist entscheidend für die Entwicklung von Wissen, Fähigkeiten und ein tiefes Verständnis der Welt um sie herum.

  • sinnliche Erfahrung
  • die Beschäftigung mit eigenen Fragen über Kopf, Herz und Hand
  • das Finden eigener Lö­sungen und das Entwickeln krea­tiver Prozesse, bei denen der Weg und nicht das Er­gebnis im Vordergrund steht

Unser Bild vom Kind

„Zu welchen Menschen wollen wir erziehen oder müssen wir sie gar nicht zu Menschen erziehen, weil sie schon welche sind? Was braucht ein Kind um sich zu entwickeln? Wie viel oder wenig Anregung ist nötig?“
(J. Korcak)

Die Antwort auf dieses Zitat beschreibt ein modernes und partizipatives Erziehungsverständnis, dass das Kind als aktiven Akteur in seiner eigenen Entwicklung sieht. Der Ansatz beruht auf einem respektvollen Umgang mit den Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten des Kindes und fördert dessen Selbstbestimmung und Selbstbildung. Erzieherische Maßnahmen sollen nicht im Sinne von „Erziehen“ im traditionellen, formalen Sinn verstanden werden, sondern als „Begleitung und Unterstützung“.

Kinder sind von Natur aus neugierig, kreativ und experimentierfreudig. Sie streben danach, die Welt zu verstehen und sich in ihr zu orientieren. Dabei benötigen sie Freiräume für die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Möglichkeiten zur Selbstbestimmung. Ihre sozialen Bedürfnisse, wie die Suche nach Nähe, Geborgenheit und Bindung, werden ebenso betont wie ihre Fähigkeit, selbst Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen.

Unser Erziehungsverständnis unterstreicht, dass es nicht nur um das Erlernen von Wissen geht, sondern auch um die Entwicklung einer eigenen Wahrnehmung und Ausdrucksweise. Kinder sollen ihre Themen selbst wählen können und in ihrem Tempo lernen dürfen. In diesem Prozess werden sie nicht nur als Empfänger von Wissen betrachtet, sondern als eigenständige, kreative Akteure, die ihre Welt aktiv gestalten und neue Perspektiven schaffen

„Unsere Aufgabe besteht darin, den Kindern bei ihrer Auseinandersetzung mit der Welt zu helfen, wobei all ihre Fähigkeiten, Kräfte und Ausdrucksweisen eingesetzt werden.“
(Loris Malaguzzi)

Zusammengefasst sprechen wir von einem respektvollen und fördernden Bild des Kindes als eigenständiges, neugieriges und fähiges Wesen, das die Unterstützung von Erwachsenen benötigt, um sein Potenzial voll entfalten zu können.

Demokratie in der KiTa

Das Konzept der KiTa Abenteuerland vermittelt eine tiefgehende demokratische Alltagskultur, die Kindern, Eltern und dem pädagogischen Team gleichermaßen zugutekommt. Es beruht auf dem Gedanken, dass Demokratie erlernt und aktiv gelebt werden muss – und dies bereits in der frühen Kindheit. Die Kinder erfahren Demokratie nicht nur theoretisch, sondern als gelebte Praxis, die durch emotionale Zuwendung, sozialen Umgang und Wertschätzung unterstützt wird.

Die Themenschwerpunkte, die die pädagogische Arbeit leiten, fördern eine integrative und partizipative Lernumgebung, in der Kinder und Erwachsene gemeinsam Verantwortung übernehmen und demokratische Werte erfahrbar machen. Sie umfassen

1. Demokratie im Team:

Das pädagogische Team arbeitet respektvoll, partnerschaftlich und reflektiert regelmäßig das eigene Handeln, was zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der KiTa führt.

2. Den Tagesablauf gemeinsam mit den Kindern gestalten:

Kinder haben Mitspracherecht bei der Gestaltung des Tagesablaufs. Ihre Bedürfnisse sind der zentrale Orientierungsrahmen, was sich z.B. in individuell angepassten Schlafenszeiten oder Mahlzeiten widerspiegelt.

3. Raumgestaltung mit Kindern:

Die KiTa ist ein Ort, an dem Kinder aktiv an der Gestaltung ihrer Umgebung beteiligt sind. Dies umfasst das Umgestalten von Gruppenräumen oder Außengeländen, wobei das pädagogische Personal den Prozess unterstützt und mitgestaltet.

4. Kommunikation mit den Kindern:

Konflikte werden als wertvolle Lernchancen verstanden. Die Kinder können ihre Meinung äußern und sind aktiv in den Prozess der Regelgestaltung und Entscheidungsfindung eingebunden.

5. Erfahrungen mit vielfältigen Menschen:

Die KiTa fördert den Forschergeist der Kinder, indem vielfältige Lernmöglichkeiten angeboten werden, die ihre Selbstbildungsprozesse anregen.

6. Beteiligung der Kinder:

Partizipation ist ein zentrales Element. Kinder werden ermutigt, ihre Interessen und Bedürfnisse zu äußern und übernehmen Verantwortung für das eigene Handeln.

7. Elternbeteiligung:

Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern, die in die tägliche Arbeit und die Entwicklung der KiTa eingebunden werden, fördert ein transparentes und vertrauensvolles Miteinander.

8. Beobachtung und Dokumentation:

Die pädagogische Praxis wird durch systematische Beobachtungen und Dokumentationen, die die Themen und Interessen der Kinder aufgreifen, kontinuierlich angepasst.

9. Kooperation KiTa – Grundschule:

Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen der KiTa und der Grundschule wird eine Kontinuität im Bildungsprozess sichergestellt, bei der die Stärken der jeweiligen Institutionen miteinander kombiniert werden.

10. Beteiligung in der Kommune:

Kinder und Eltern sind aktiv in das kommunale Leben eingebunden, sei es durch Teilnahme an Veranstaltungen oder durch Mitwirkung in Projekten, was das Gemeinschaftsgefühl stärkt.

11. Beschwerdekultur:

Ein strukturiertes Beschwerdeverfahren ermöglicht es allen Beteiligten, ihre Anliegen und Bedenken zu äußern und sorgt für eine Kultur der Mitgestaltung und des Schutzes.

Diese Prinzipien tragen dazu bei, dass die KiTa Abenteuerland ein lebendiger Lernort für Demokratie ist, an dem sich alle – Kinder, Eltern und Mitarbeiter – einbringen und voneinander lernen können.


Offene Arbeit, offenes Konzept


Das Konzept der offenen Arbeit in der KiTa basiert auf einer grundlegenden Haltung, die die Kinder als aktive, neugierige und eigenständige Akteure ihrer eigenen Lernprozesse sieht. Offene Arbeit bedeutet für die KiTa-Abenteuerland nicht nur eine Veränderung der Raumgestaltung, sondern vielmehr eine tief verwurzelte Einstellung zum Zusammenleben, die die Beteiligung und Mitbestimmung der Kinder in den Mittelpunkt stellt. Es handelt sich dabei um einen Ansatz, der auf Partizipation setzt und die Kinder als gleichwertige Mitgestalter ihrer Umgebung begreift und sind der Meinung, dass es nicht ständig von den Erwachsenen stimuliert, motiviert und angespornt werden muss. Viel wichtiger ist uns eine gut vorbereitete Umgebung. Wir sprechen hier von anregenden Lernwerkstätten im Innen- und Außenbereich, einer guten Ausstattung, ausreichend Spiel- und Aktionsmaterial sowie dem Mut zur ständigen Veränderung.

Offene Arbeit bedeutet für uns auch, eine Plattform zur Stärkung und Sicherung der Kinderrechte zu schaffen. Bei uns haben Kinder die Gelegenheit, sich in demokratischen Beteiligungsformen wie Kinderkonferenzen und Versammlungen zu erproben. In diesen Gremien können sie gemeinsam mit anderen Kindern und Erwachsenen altersgerecht über Regeln, zeitliche Abläufe sowie Ideen zur Gestaltung und Ausstattung diskutieren, diese beschließen und diese gegebenenfalls auch anpassen.

PARTIZIPATION wird also großgeschrieben!

In der offenen Arbeit erkennen wir die Vorteile des Erwerbs sozialer, kommunikativer und emotionaler Kompetenzen. Die Kinder haben täglich die Möglichkeit, sich mit anderen Kindern und Erwachsenen auszutauschen, wodurch sie eine Vielzahl an Kommunikationsformen erleben. Sie werden in ihrer Empathie, ihrem Selbstbewusstsein, ihrer Eigeninitiative sowie ihrem mündigen Denken und sozialer Verantwortung unterstützt.

Offene Arbeit wird häufig mit dem Bild von „offenen Türen“ verbunden. Für uns bedeutet sie jedoch vielmehr:

„Offen für alle Kinder“

Offene Arbeit bietet die Chance, dass sich alle Kinder mit ihren unterschiedlichen Hintergründen, Fähigkeiten und Möglichkeiten einbringen, voneinander lernen, aufeinander zugehen und aufeinander achten.

Qualitätsvolle, offene Arbeit findet bei uns zeitweise hinter geschlossenen Türen statt, damit Kinder alleine, miteinander oder mit Erwachsenen ungestört agieren können.

Alle verfügbaren Räume werden als Ganzes gesehen, differenziert gestaltet und genutzt. Unseren Kindern eröffnet sich damit ein umfangreiches und vielfältiges Spielfeld, was wiederum ihre Erfahrungs-, Handlungs- und Entscheidungsspielräume erweitert. Sie können sich je nach Bedürfnis und Interesse dahin begeben, wo sie das tun können, was für sie gerade wichtig und von Bedeutung ist – ohne einander zu stören, zu behindern oder aber auch gestört zu werden.

Offen bedeutet für uns nicht: Alle machen, was sie wollen – ohne Regeln und Grenzen.

Die Entscheidungsfreiräume der Kinder zu erweitern bedeutet bei uns nicht, Kindern alle Entscheidungen zu überlassen. Die Erzieher und Erzieherinnen setzen weiterhin den Rahmen, in dem sich die Kinder bewegen. Es bestehen klare und für die Kinder transparente Absprachen, Regeln und Vereinbarungen, die von den Erziehern und Erzieherinnen begründet und gegenüber den Kindern, den Eltern, den Kollegen und Kolleginnen und der Öffentlichkeit vertreten werden. Somit offenbaren wir als Fachkräfte unsere pädagogischen Positionen, unser Rollenverständnis und unser Verständnis von Professionalität.

Offen bedeutet für uns nicht: Die Bezugserzieher*in achtet nur auf „ihre Kinder“.

In unserem funktionierenden Team schauen mehr als nur zwei Augen auf das Kind, woraus dann ein objektiverer Blick und eine Einschätzung entstehen. Dieses Mehraugenprinzip birgt die Chance, dass wir als Fachkräfte durch den Austausch untereinander die eigenen Grenzen besser kennen – ein wichtiger Punkt, um den Kindern gegenüber fair und gerecht zu bleiben. Kernpunkt hierbei ist die Kommunikation und Kooperation im Team.

Es gibt Zuständigkeiten einer Fachkraft für bestimmte Kinder und Eltern. Wir sprechen dann von der Bezugserzieherin oder dem Bezugserzieher, die/der für Gespräche, Beratungen oder die Begleitung der Familie von der Aufnahme in der KiTa bis zum Übergang in die Schule verantwortlich ist.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass jeder Erzieher und jede Erzieherin die Verantwortung für alle Kinder hat, die sich in ihrem Blickfeld aufhalten, denn es gibt Absprachen darüber, wer sich wann oder wo, drinnen oder draußen, aufhält.

Fazit

Die offene Arbeit in der KiTa Abenteuerland ist ein pädagogischer Ansatz, der Kindern die Möglichkeit gibt, aktiv ihre Umwelt mitzugestalten, soziale und emotionale Kompetenzen zu entwickeln und Verantwortung zu übernehmen. Sie erfahren eine ganzheitliche Förderung, die ihre Eigenständigkeit und Mitbestimmung in einem klar strukturierten und respektvollen Rahmen unterstützt.

Offene Arbeit ist dabei mehr als nur ein Raumkonzept – sie ist eine Haltung, die das Zusammenleben in der KiTa bestimmt.

 

Unser Raumkonzept

Wir benötigen ein gutes Raumkonzept, um unserem Bild vom Kind zu entsprechen und den Ansprüchen des offenen Konzepts gerecht zu werden.

Das denkmalgeschützte, modernisierte Gebäude mit seinem großzügigen Außengelände bietet Platz für insgesamt elf Gruppen, mit bis zu 185 Kindern. Die Spiel- und Nutzungsfläche im Innenbereich verteilt sich auf 1473 qm im Erdgeschoss, 1481 qm im 1. Obergeschoss und auf 538 qm im 2. Obergeschoss für Küche und Personalraum.

Die pädagogisch anspruchsvoll gestalteten Räume ermöglichen den Kindern eigenaktive Lernprozesse in allen Bildungs- und Entwicklungsbereichen und fördern das soziale Zusammenleben sowie die Selbsttätigkeit.

Im Außengelände stehen den Kindern 3875 qm zur Verfügung um ihre Umwelt aktiv zu gestalten, mit allen Sinnen zu lernen und sich in der Interaktion mit anderen Kindern herauszufordern.

In der KiTa Abenteuerland wird ein „KiTa in KiTa“-Modell etabliert, bei dem im gesamten Haus vier kleine „KiTas“ mit den Namen „Schatzinsel“ und „Zauberwald“ im Erdgeschoss und „Wolkenschloss“ und „Sternenstraße“ im Obergeschoss, entstehen. Auch im Farbkonzept der KiTa spiegelt sich das „KiTa in KiTa“ Modell wider.


Durch die Aufteilung der vier KiTas auf zwei Etagen sowie die Anordnung von Gruppenräumen, Nebenräumen und Ruheräumen lässt sich ein offenes pädagogisches Konzept ideal umsetzen.

Erdgeschoss:

Der Haupteingangsbereich der gesamten KiTa beeindruckt durch ein großzügiges, lichtdurchflutetes und modernes Foyer, in dem auch das Büro der Leitung sowie ein Stiefelraum zu finden sind.

Rechts und links des Foyers sind zwei dreigruppige „KiTas“ (Zauberwald und Schatzinsel) untergebracht. Jede der beiden KiTas verfügt über drei helle, geräumige Gruppenräume, an die jeweils ein Nebenraum und ein Schlaf-/Ruheraum angrenzen. Zwei Gruppen teilen sich einen kindgerecht gestalteten Sanitärbereich mit einer großzügigen Wickellandschaft. Der dritte Gruppenraum, der zur Ostseite des Gebäudes zeigt, hat einen separaten Sanitärbereich, der ebenfalls eine Wickellandschaft umfasst.

In beiden „KiTas“ steht jeweils auf beiden Seiten ein geräumiger Material-/Lagerraum zur Verfügung.

Zusätzlich gibt es im Zauberwald ein Elternbesprechungszimmer, eine Milchküche sowie einen Sanitärbereich für Erwachsene mit Behinderten-WC und zwei Räume mit Waschmaschine und Trockner bzw. Putzmittel/ Pflegeraum.

Der Mehrzweckraum (Turnhalle) und eine pädagogische Küche mit angrenzendem Differenzierungsraum, die von beiden dreigruppigen KiTas genutzt werden, befinden sich auf der Seite der KiTa Schatzinsel.

KiTa Zauberwald:


KiTa Schatzinsel:


 

Insgesamt umfasst jede „KiTa“ im Erdgeschoss drei Gruppenräume, die jeweils über einen Nebenraum und einen Ruheraum verfügen und in verschiedene Lernwerkstätten unterteilt werden. Jeder der drei Gruppenräume ist thematisch unterschiedlich gestaltet.