Sichere KiTa

Die Sicherheit der Kinder hat oberste Priorität. Daher ist das gesamte Gelände der KiTa vollständig eingezäunt. Der Zugang erfolgt für Eltern über einen Transponder, der zu festgelegten Zeiten den Eintritt ins Gebäude ermöglicht. Außerhalb dieser Zeiten können Eltern, Besucher oder Lieferanten über eine Klingelanlage mit Kamerafunktion mit allen Lernwerkstätten, dem Büro oder der Küche Kontakt aufnehmen.

Auch das pädagogische Team sowie das Küchenpersonal nutzen Transponder, um die KiTa zu betreten und verschlossene Räume zu öffnen oder zu sichern. Dabei hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter nur Zugang zu den für sie oder ihn freigegebenen Bereichen.

Die KiTa verfügt über zwei separate Aufzüge – einen für die Küche und einen für den Zugang zu den verschiedenen KiTa-Etagen. Diese können ausschließlich mit einem Transponder bedient werden, sodass gewährleistet ist, dass Kinder den Aufzug nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen.

Effektive Kommunikation in der KiTa

Das gesamte Team, einschließlich des Küchenteams, verfügt über eine effiziente interne Kommunikationsmöglichkeit. Alle Lernwerkstätten, Mehrzweckräume, Küchen, Bistros und Besprechungszimmer sind mit Telefonen ausgestattet, die sowohl interne als auch externe Gespräche ermöglichen.

Dadurch ist sichergestellt, dass in Notfällen schnell ein Notruf abgesetzt werden kann, Unterstützung aus einer anderen Lernwerkstatt angefordert werden kann oder Eltern direkt mit der KiTa oder der Bezugserzieherin bzw. dem Bezugserzieher ihres Kindes in Kontakt treten können.

Aufsichtspflicht in der KiTa

Unsere Aufsichtspflicht beginnt, sobald das Kind in den Räumen der KiTa von den Eltern oder einer von ihnen beauftragten Person an das pädagogische Personal übergeben wird. Dies erfordert mindestens einen Blickkontakt zwischen den Eltern und der Erzieher*in.

Die Aufsichtspflicht endet mit der Übergabe des Kindes an eine zur Abholung berechtigte Person – auch hierbei ist ein Blickkontakt erforderlich. Bei der Aufnahme in die KiTa geben die Eltern an, welche Personen ihr Kind abholen dürfen, und verpflichten sich, diese Informationen stets aktuell zu halten.

Bei allen Veranstaltungen, zu denen Eltern eingeladen sind, liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich bei den Eltern.

Im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrags sorgen wir für die Sicherheit der Kinder während ihres Aufenthalts in der Einrichtung. Dabei gilt:

  • Kinder im Ü3-Bereich dürfen – sofern es ihr Entwicklungsstand und die äußeren Bedingungen zulassen – für kurze Zeit unbeobachtet in kleinen Gruppen spielen.
  • Kinder im U3-Bereich stehen unter ständiger Aufsicht der Erzieherinnen.

Alle Innen- und Außenbereiche der KiTa werden regelmäßig auf Sicherheitsaspekte überprüft. Gleichzeitig orientieren wir uns am pädagogischen Auftrag gemäß SGB VIII §22 Abs. 2 Nr. 1, der Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützt. Ein zentrales Ziel unserer Erziehung ist daher die Förderung der Selbstständigkeit.

Unser Grundsatz lautet:

„Gefahren schließen wir aus, wo es möglich und unbedingt nötig ist. Erfahrungen lassen wir zu, wo es möglich und sinnvoll ist.“
(aus: Broschüre „Recht und Sicherheit in der KiTa“, Juni 2017)

Deshalb dürfen kleine Gruppen von Kindern, die zuvor gemeinsam erarbeitete Regeln einhalten, in allen Lernwerkstätten unbeobachtet spielen. Die Erzieher und Erzieherinnenbehalten die Situation im Blick und greifen bei Regelverstößen konsequent ein. Falls Kinder sich nicht an Absprachen halten, kann es als Konsequenz dazu führen, dass ihnen das entgegengebrachte Vertrauen vorübergehend entzogen wird.

Wir gehen mit den Kindern ein kalkulierbares Risiko ein, denn Kinder, die stets vor jeder Gefahr geschützt werden, haben keine Möglichkeit, eigene Erfahrungen zu sammeln und sich altersgerecht zu entwickeln.

Unser Ziel ist es, eine sichere, aber auch erfahrungsreiche Umgebung zu schaffen, in der Kinder sich ausprobieren, lernen und wachsen können.