Erweiterte Meldebescheinigung Ausstellung

Antrag auf Ausstellen einer erweiterten Meldebescheinigung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die erweiterte  Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber wo Sie gemeldet sind bzw. als Nachweis ihres Wohnsitzes.

    Die erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet ergänzend zur einfachen Meldebescheinigung u.a. nachfolgende Angaben:

    • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
    • Familienname und Vornamen, Doktorgrad Geburtsdatum, Anschrift
    • derzeitige Staatsangehörigkeiten
    • derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
    • Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
    • Familienstand
    • Religionszugehörigkeit
    Spezielle Hinweise für - Stadt Bitburg

    In folgenden Fällen ist die Meldebescheinigung kostenlos:

    • MB für Erziehungszeiten für Rente -Inland-
    • MB für Arbeitsamt
    • Lebensbescheinigungen für staatliche Rentenversicherung -Inland/Ausland
    • MB f. Führerschein bei Ausländern
    • Krankenkasse gesetzliche
    • BafÖG
    • Wohngeld
    • Kindergeld - Inland
    • Eigenheimzulage

    Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an uns persönlich. Die Online-Bescheinigung sieht dies nicht vor.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Identitätsnachweise wie Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bitburg

    Die erweiterte Meldebescheinigung kostet 8,00€.

  • Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache wird der Antrag sofort bearbeitet.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende