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Gemeindesteuern

Grundsteuer 2025

Die neuen Grundsteuerbescheide für 2025 wurden am 31.07.2025 versandt.
Zum Jahreswechsel ist bundesweit die Grundsteuerreform in Kraft getreten und die bisherigen Steuerfestsetzungen haben ihre Gültigkeit verloren. Die Stadt Bitburg hat am 31.07.2025 die neuen Grundsteuerbescheide für 2025 versendet. Die Grundstückseigentümer haben mit diesen Bescheiden erstmals Auskunft über die Höhe und die Fälligkeit der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer erhalten.

In diesem Jahr sind bei vereinbarter Ratenzahlung die ersten drei Raten (15.02., 15.05. und 15.08.) bzw. bei Jahreszahlung die Rate 01.07. erst am 04.09.2025 zu zahlen. Die vierte Rate wird wie üblich am 15.11. fällig. Da im Zuge der bundesweiten Grundsteuerreform eine generelle Neubewertung von Grundstücken erfolgte, hat sich in der Regel auch die Summe der zu zahlenden Grundsteuer geändert. Abhängig von der Grundstücksbewertung kann dieser Betrag gestiegen oder gesunken sein.

Bestehende Daueraufträge bitten wir deshalb zu stornieren und, wenn weiterhin gewünscht, einen neuen Dauerauftrag mit den neuen Steuerbeträgen bei der Bank einzurichten.

Wer bereits am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, braucht nichts zu unternehmen.
Dem Versand der Grundsteuerbescheide vorausgegangen ist ein mehrjähriger und bundesweiter Reformprozess, der mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit des bisherigen Grundsteuerrechts vom 10. April 2018 begonnen hatte.

Die Berechnung der neuen Grundsteuer erfolgt in drei Schritten.

1. Das Finanzamt Bitburg-Prüm hat auf der Grundlage des Bewertungsgesetzes die Grundstücksart und den Wert des Grundbesitzes mit dem so genannten Grundsteuerwert ermittelt (Bescheid über den Grundsteuerwert, Hauptfeststellung auf den 01.01.2022).

2. Der Grundsteuerwert multipliziert mit der maßgeblichen Steuermesszahl ergibt den Grundsteuermessbetrag (Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, Hauptveranlagung auf den 01.01.2025).

Alle Grundstückseigentümer haben diese Grundlagenbescheide vom Finanzamt Bitburg-Prüm erhalten. Auf die Festlegung der Grundstücksart und die Höhe des Grundsteuermessbetrages kann die Stadt Bitburg keinen
Einfluss nehmen.

3. Der letzte Schritt – die Festsetzung der Grundsteuer im Grundsteuerbescheid - erfolgt durch das Steueramt der Stadt Bitburg. Für die Festsetzung der Grundsteuer im Grundsteuerbescheid wird die Grundstücksart dem jeweiligen Hebesatz zugeordnet, dieser wird dann mit dem Grundsteuermessbetrag
multipliziert.

Ziel im Reformprozess war eine aufkommensneutrale Grundsteuererhebung ab 2025. Auf dieser Grundlage und um die sich abzeichnende zusätzliche Belastung für die Bereiche „Wohnen“ und „unbebaute Grundstücke“ abzumildern hat der Stadtrat der Stadt Bitburg die Hebesätze für die Grundsteuer B am 30.06.2025 angepasst; es wurden erstmals differenzierte Hebesätze für die nachfolgenden Grundstücksartenbereiche beschlossen:

  1. 1. unbebaute Grundstücke: 880 v. H.
  2. 2. Wohngrundstücke: 580 v. H.
  3. 3. Nichtwohngrundstücke: 980 v. H.

Bei der Grundsteuer A wurde die Mehrzahl der Grundstücke vom Finanzamt höher bewertet. Hier konnte der Stadtrat den Hebesatz von 500 v. H. auf 400 v. H. senken. Wenn Sie Fragen zur Grundsteuer bzw. zur Grundsteuerreform haben, können Sie sich gerne an das Steueramt der Stadt Bitburg unter Tel. Nr. 6001-470 wenden.

Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Bitburg-Prüm, Kölner Straße 20, 54634 Bitburg, Tel. 06561 6030.

Flyer zum Download