So wurde im Artikel aus dem Jahre 1926 von einem Gerichtsverfahren vor dem Schöffengericht in Trier wegen Beleidigung berichtet. Dieses Verfahren hatte folgenden Hintergrund: "Ein junges Mädchen aus Matzen bei Bitburg war vier Jahre lang mit einem jungen Manne verlobt. Zweimal wurde der Hochzeitstag festgesetzt, und die Braut begab sich zur festgesetzten Stunde zum Standesamt. Aber beide Male blieb der Bräutigam fern. es stellte sich heraus, dass es jedesmal seiner Schwester, die gegen die Verbindung war, gelungen ist, den jungen Mann zum Fernbleiben zu bewegen. Schließlich wurde dies einem Bruder der Braut zu toll und er klebte im Dorf ein Plakat an, auf welchem die Familie des Bräutigams als feine Firma bezeichnet wurde und die Schwester des Bräutigams schwer beleidigt wurde. Letztere klagte darauf wegen Beleidigung. Die Handlung entrollte ein Bild tragikomischer Begebenheiten zwischen Braut und Bräutigam. Aus diesem Grunde ließ der Richter Milde walten und verurteilte den Bruder nur zu 20 Mark Geldstrafe. Mögen die beiden Liebenden nach dieser Gerichtsverhandlung endlich ihre Hochzeit feiern können." GvS
