Dazu hat der Stadtrat entsprechende Richtlinien erlassen. Ein Schwerpunkt der Kriterien liegt bei der Jugend- und Nachwuchsarbeit.
Die Stadtverwaltung Bitburg weist darauf hin, dass Vereine, die im Jahr 2025 eine Förderung beantragen möchten, die Anträge bis zum 30.06.2025 einreichen müssen. Später eingehende Anträge und unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die Förderrichtlinien und Antragsvordrucke können bei der Stadtverwaltung Bitburg angefordert oder unter www.bitburg.de (Förderung von Sportvereinen und Kultur treibenden Vereinen in Bitburg) eingesehen und herunter geladen werden.
Auskünfte erteilt:
Strupp, Anne
Team 2.4, Jugend, Kultur, Sport, Schulen
Tel. 06561 – 6001 244