Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bitburg gem. § 97 Abs. 1 GemO

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Hauptausschuss und Stadtrat zugeleitet.

1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen an allen Werktagen, außer samstags, von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (donnerstags bis 18:00 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr) bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, Zimmer 210, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat am 23. Januar 2025 zur Einsichtnahme aus. Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Stadt Bitburg unter www.bitburg.de eingesehen werden.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Bitburg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, d. h. bis zum 22.01.2025 bei der Stadtverwaltung Bitburg, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung oder an den Bürgermeister der Stadt Bitburg, Herrn Joachim Kandels, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, oder elektronisch an Buergerhaushalt@stadt.bitburg.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Bitburg, den 18.12.2024

STADTVERWALTUNG BITBURG

Joachim Kandels,

Bürgermeister