Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre

An wen muss ich mich wenden?

Die Meldebehörde Ihres Wohnortes in der kommunalen Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende