Öffentliche Bekanntmachung -  5. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg
Nr. 18 VI „Im Leuchensang“

Die derzeitige gastronomische Nutzung in der Kleingartenanlage Bitburg- Ost ist nicht vom geltenden Bebauungsplan gedeckt.

Zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens und zur Schaffung einer tragfähigen, zukunftsfähigen Lösung für den Standort besteht die Notwendigkeit den Bebauungsplan Nr. 18 VI „Im Leuchensang“ – im Bereich der Kleingartenanlage zu ändern.


Der Stadtrat Bitburg hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 den Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18 VI „Im Leuchensang“ in der Stadt Bitburg gefasst.


Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.


In gleicher Sitzung des Stadtrates wurde der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans gebilligt; die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde beschlossen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belang wird damit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teile der Öffentlichkeit i.S.d. § 3 Abs. 2 BauGB.


Gem. § 4b BauGB wurde die Ingenieurbüro Karst GmbH, Bitburg, sowohl mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB als auch mit der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht beide Verfahrensschritte gleichzeitig durchzuführen.


Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren entwickelt. Entsprechend wird bekannt gemacht:
1. dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach BauGB § 2 Abs. 4 aufgestellt wird; vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen;
2. dass von der frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen wird; der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.
Es besteht bereits jetzt die Möglichkeit sich, nach Terminvereinbarung beim Ingenieurbüro Karst GmbH, Bitburg, gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Das Ingenieurbüro ist während der allgemeinen Geschäftszeiten von montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr unter der Telefonnummer 065 61 – 95 59 0 oder per E-Mail unter info@ib-karst.de zu erreichen.


Der aus nachstehender Abbildung ersichtliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im östlichen Bereich der Kleingartenanlage- Ost der Stadt Bitburg und hat eine Fläche von ca. 1350 m². Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 6 die Flurstücke 955 tlw. und 957, Gemarkung Matzen.


Abbildung: Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr.18 VI „Im Leuchensang“ (schwarz gestrichelt), genordet, ohne Maßstab.


Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Bitburg statt. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan werden in der Zeit vom 15.06.2026 bis einschließlich 15.07.2026 im Internet auf der Seite der Stadt Bitburg www.bitburg.de (im Hauptmenü siehe „Aktuelles>Bauleitplanung) veröffentlicht.


Der Entwurf des Bebauungsplans besteht aus:
1. Planzeichnung
2. Textliche Festsetzungen
3. Begründung
4. Artenschutzprüfung


Die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:
Stadtverwaltung Bitburg, Rathaus, Geschäftsbereich 3, Zimmer 301, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, während der Dienststunden i.d.R. jeweils in den Zeiten montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.


Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung bei den oben genannten Stellen vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen schriftlich eingereicht werden (per Briefeinwurf, Postzustellung) oder per E-Mail an info@ib-karst.de gesendet werden. Zusätzlich können Anfragen an die Stadtverwaltung Bitburg (zimmer.j@stadt.bitburg.de) gesendet werden.


Es wird zudem darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, soweit die Stadt Bitburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die zum Bebauungsplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung der jeweils zuständigen städtischen Gremien beraten werden und somit personenbezogene Daten, soweit für das Bauleitplanverfahren erforderlich, den zuständigen Gremien und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.


Stadtverwaltung Bitburg

Bitburg, 02.06.2026
Heiko Jakobs

Bürgermeister