Der Stadtrat der Stadt Bitburg hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 den Beschluss gefasst, für den Bereich „Kölner Straße/Dauner Straße/Burbetstraße“ einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als planungsrechtliche Voraussetzung für die Schaffung von Baurecht zur Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) und zur Sicherung einer geordneten nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB wird hiermit der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118 Bereich „Kölner Straße/Dauner Straße/Burbetstraße“ ortsüblich bekannt gemacht.
Da der Bebauungsplan Maßnahmen der Innenentwicklung steuert und auch die weiteren Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB erfüllt, kann dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes:
Neben der zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Zentralen Omnibusbahnhofes erforderlichen Neugestaltung ist auch in Verbindung hierzu ein Ausbau der B 257/Dauner Straße zur Gewährleistung einer leistungsfähigen und sicheren Verkehrsführung anvisiert.
Der stark belastete Knotenpunkt Dauner Straße/Kölner Straße soll durch einen Kreisverkehrsplatz ebenso ersetzt werden wie der Einmündungsbereich Dauner Straße/Burbetstraße. Insgesamt soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes eine nachhaltige verkehrliche und städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gewährleistet werden.
Lage und Abgrenzung des Plangebietes:
Das Plangebiet liegt in der nördlichen Bitburger Innenstadt und beinhaltet Flurstücke der Flure 4 und 5 der Gemarkung Bitburg. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 18.000m².
Das Plangebiet beinhaltet im Wesentlichen die Fläche des Zentralen Omnibusbahnhofes einschließlich der nördlich angrenzenden Grünfläche, sowie eine Teilfläche der Dauner Straße zwischen dem Hotel Eifelbräu und der Einmündung der Erdorfer Straße in die Dauner Straße.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in dem nachstehenden unmaßstäblichen Lageplan dargestellt.

Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann der in der Stadtverwaltung bereitgehaltenen Planunterlage entnommen werden.
Stadtverwaltung Bitburg
Bitburg, 02.04.2026
Heiko Jakobs
Bürgermeister
