Entsprechend den Vorschriften über die Aufstellung von Bebauungsplänen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Bitburg Nr. 119 Bereich „Kreisverkehrsplatz Kölner Straße, B 257/Dauner Straße und Römermauer“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes:
Der stark belastete Knotenpunkt Dauner Straße/Kölner Straße soll hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit durch die Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes optimiert werden.
Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll neben der Schaffung von Baurecht für diesen Kreisverkehrsplatz eine geordnete und nachhaltige verkehrliche und städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.
Der vorgesehene Kreisverkehrsplatz ist zudem Bestandteil des Sanierungskonzeptes der Stadt Bitburg und entsprechend im städtebaulichen Rahmenplan für das „Gebiet Innenstadt“ sowie im „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK)“ zur Sicherung der Ziele und Zwecke der Sanierung dargestellt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB dient somit zugleich der Umsetzung der Sanierungsziele der Stadt Bitburg im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des Sanierungsgebiets „Aktive Innenstadt“ in Bezug auf den fließenden Verkehr im Sinne von § 136 Abs. 3 Nr. 2a BauGB.
Lage des Plangebietes:
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt in der nördlichen Bitburger Innenstadt und beinhaltet im Wesentlichen eine Teilfläche der B 257/Dauner Straße zwischen dem Hotel Eifelbräu und der Einmündung der Straße „Glockenhäuschen“ in die Dauner Straße.
Das Plangebiet beinhaltet Flurstücke der Flur 5, Gemarkung Bitburg.
Der abgegrenzte Geltungsbereich des Plangebietes ist in dem nachstehenden, nicht maßstäblichen Lageplan dargestellt.

Die parzellenscharfe Umgrenzung des Plangebietes kann der in der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Planunterlage entnommen werden.
Stadtverwaltung Bitburg
Bitburg, 10.06.2026
Heiko Jakobs
Bürgermeister
