Halteverbot „Auf Paulskreuz“

Deshalb muss an diesem Tag ab 08:00 Uhr bis zum folgenden Dienstag, 10. Dezember 2024, 05:00 Uhr, ein Halteverbot an der Straße „Auf Paulskreuz“ angeordnet werden. Das Halteverbot gilt für die komplette Straße von der Einmündung in der Prümer Straße bis zum Firmengelände.

Die betroffenen Anlieger werden um Verständnis gebeten.